Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Nach der Reha: Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation der LKK

Sie kommen gerade aus der Reha? Um Ihren Behandlungserfolg zu sichern, können Sie ergänzende Leistungen zur Reha nutzen. 

Soweit im Einzelfall erforderlich, wirken die Rehabilitationseinrichtung und die LKK im Rahmen einer Entlassmanagements zusammen, um eine nahtlose Versorgung mit Hilfsmitteln, Arzneimitteln und pflegerischer Unterstützung innerhalb der ersten Tage nach Ihrer Entlassung sicherzustellen.

Diese Leistung können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn Sie noch keine Reha-Maßnahme durchgeführt haben.

Die ergänzenden Leistungen im Überblick

Vergrößerung des Bildes für Zwei Personen im Schwimmbecken; ein Mann liegt auf dem Wasser auf Schwimmnudeln, eine Frau steht im Wasser an seinem Kopfende und stützt seinen Kopf.

Mit gezielten Maßnahmen können Sie vielen Krankheiten effektiv vorbeugen und damit länger fit bleiben oder Ihr Wohlbefinden bei chronischen Krankheiten verbessern

Rehabilitationssport und Funktionstraining

Rehabilitationssport stärkt vor allem Ihre Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft. Funktionstraining soll körperliche Störungen beseitigen, Funktionen erhalten oder verbessern sowie Funktionsverluste einzelner Organe bzw. Körperteile hinauszögern.

Durch Bewegung fit bleiben!

Sie trainieren jeweils in Gruppen mit speziell ausgebildeten Übungsleitern und werden angeleitet bzw. motiviert, die Übungen danach eigenverantwortlich weiter durchzuführen.

Wenn Ihr Hausarzt oder Facharzt Reha-Sport oder Funktionstraining für erforderlich hält, stellt er eine Verordnung aus. Diese muss von uns vor Leistungsbeginn bewilligt werden. Wenn wir die Leistung genehmigen können, rechnen wir die Kosten direkt mit dem Leistungserbringer ab. Bei der Suche nach einer anerkannten Rehabilitationssport- oder Funktionstrainingsgruppe helfen wir Ihnen gerne.

Mitgliedsbeiträge für Vereine sowie Fahrkosten können wir für Reha-Sport oder Funktionstraining nicht übernehmen.

ANTRAG VOR BEGINN DER LEISTUNG STELLEN!

Die Kostenübernahme für ergänzende Leistungen zu Reha  muss vor Beginn der Maßnahme bei der LKK beantragt werden.

Patientenschulungen

Bei chronischen Krankheiten helfen Ihnen Patientenschulungen. Das sind strukturierte Programme, bei denen nicht nur Ärzte, sondern auch andere Fachleute, wie Arzthelferinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Ernährungsberater oder Psychologen mitwirken. Patientenschulungen sollen Ihre Selbstkompetenz erhöhen. Wissen und praktische Hilfen können bei chronischen Krankheiten oftmals Lebenserwartung und Lebensqualität erhöhen. Wir beteiligen uns an den Kosten für ärztlich verordnete und wirksame Patientenschulungen.

Individuelle Ernährungsberatung

Wenn Ihr Arzt das für notwendig hält, kann er Ihnen ganz gezielt eine Ernährungsberatung verordnen. Eine solche Verordnung können Sie erhalten, wenn Sie wegen falscher Ernährung erkrankt sind oder Ihre Erkrankung durch eine Fehlernährung mitverursacht wurde. Das kann zum Beispiel bei diesen Krankheiten der Fall sein: Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus, Adipositas, Erkrankungen der Verdauungs- und Ausscheidungsorgane, Herz- und Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Allergien, Osteoporose, Rheuma, Autoimmunerkrankungen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

Individuelle Ernährungsberatungen werden von entsprechenden Fachkräften mit besonderen Qualifikationen durchgeführt. Dazu gehören zum Beispiel: Diätassistenten, Ernährungsberater/-wissenschaftler, Oecotrophologen oder Ärzte mit einem entsprechenden Fortbildungsnachweis.

Die LKK übernimmt 80% der entstandenen Kosten, höchstens 240,00 EUR, für maximal 6 Beratungseinheiten (Erstberatung und maximal 5 Folgeberatungen). Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme an den Beratungseinheiten.

DAS IST VOR DER ERNÄHRUNGSBERATUNG ZU TUN

Reichen Sie Ihre ärztliche Verordnung sowie einen Kostenvoranschlag vor der Ernährungsberatung bei uns ein.  

Wie eine professionelle Ernährungstherapie helfen kann, lesen Sie im Interview mit Uta Köpcke, Präsidentin des Verbandes der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V.
Sie können das Interview als PDF herunterladen:

Sozialmedizinische Nachsorge für Kinder

Die sozialmedizinische Nachsorge richtet sich an chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder, die das 14. Lebensjahr - und in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr - noch nicht vollendet haben. Diese Leistung schließt unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung oder eine stationäre Rehabilitation an, wenn die Nachsorge aufgrund der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung notwendig ist, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante Behandlung sicherzustellen. Dies umfasst sowohl die Motivation und Anleitung zur Inanspruchnahme als auch die Koordination der erforderlichen ambulanten Leistungen.

Ergänzende Leistungen

Insbesondere zur Erstattung der entstandenen Reisekosten und zur wirtschaftlichen Absicherung können wir neben der medizinischen Rehabilitation als Hauptleistung weitere, sogenannte „Ergänzende Leistungen“ erbringen.

Hierbei handelt es sich insbesondere um

  • Betriebs- und Haushaltshilfe
  • Reisekosten
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining
  • Rehabilitationsnachsorge.

Anstelle des in der gesetzlichen Rentenversicherung üblichen Übergangsgeldes als Entgeltersatzleistung können wir Leistungen der Betriebs- und Haushaltshilfe übernehmen, wenn diese während der Abwesenheit des Unternehmers zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Unternehmens erforderlich ist.

Wir übernehmen auch die erforderlichen Reisekosten, die anlässlich der Vorbereitung (zum Beispiel im Rahmen der Begutachtung) oder der Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen entstehen.

Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten für die niedrigste Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels unter Ausnutzung möglicher Fahrpreisvergünstigungen gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel (zum Beispiel PKW) wird eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je Kilometer für die Hin- und Rückfahrt, maximal in Höhe von insgesamt 130 Euro, erstattet.

Ausnahmeregelungen gelten für besondere Beförderungsmittel, deren Inanspruchnahme wegen Art oder Schwere der Erkrankung erforderlich ist (zum Beispiel Krankenwagen).

Um den während der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme erreichten Behandlungserfolg zu sichern, können im Anschluss daran Leistungen zur Rehabilitationsnachsorge oder Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining erbracht werden.