wir freuen uns, Ihnen unseren Newsletter für den Monat Januar 2025 zuzusenden. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen unserer aktuellen Meldungen.
Fördern wir Ihr Präventionsprodukt?
Prävention lohnt sich doppelt: Auch im Jahr 2025 fördert die SVLFG wieder den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Optimierung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den versicherten Betrieben dienen. Ab 2025 ist der Antrag auf eine Förderung von Präventionsprodukten ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ möglich – papierlos, einfach und sicher. Erhöhen auch Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb!
Mit Hilfe der Online-Beratung ist es Ihnen möglich, schwierige Anträge digital gemeinsam mit unserer Sachbearbeitung bis hin zur Unterschrift zu bearbeiten.
Änderung der Gefahrstoffverordnung: Asbest wirkt sich weiterhin aus
Asbest ist seit über 30 Jahren verboten. Und dennoch steht es weiterhin im Fokus des Arbeitsschutzes, weil es nach wie vor für zahlreiche Erkrankungen und Todesfälle verantwortlich ist. Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung beziehen sich unter anderem auch darauf.