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Wie können wir Ihnen helfen?
Banken und Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum sind ab dem 9. Oktober 2025 gesetzlich dazu verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) durchzuführen.
Um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen möglichst zu verhindern, findet für SEPA-Überweisungen künftig bei dem Empfängerinstitut ein Abgleich zwischen dem in der Zahlungsanweisung angegeben Zahlungsempfänger und dem mit der angegeben IBAN verknüpften Kontoinhaber statt.
Um auch für die Zukunft einen reibungslosen Zahlungsfluss sicherzustellen, bitten wir darum, bei allen Überweisungen an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Zahlungsempfänger
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einzutragen. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich auch die bei Ihnen für unser Haus hinterlegten Konto-Stammdaten und nehmen Sie ggf. eine entsprechende Anpassung vor. Festgestellte Differenzen können zu einer Verzögerung im Zahlungsprozess führen.
Nein, um die Sicherheit bei Online-Zahlungen zu erhöhen, wird eine neue EU-Zahlungsrichtlinie (Payment Services Directive 3) ab Oktober 2025 eingeführt. Dadurch müssen Geldinstitute überprüfen, ob der Name bei einer IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers einer Überweisung exakt übereinstimmt.
Auf die Rentenzahlungen wird diese IBAN-Namensprüfung keine Auswirkungen haben. Hier werden auch bei kleineren Abweichungen im Namen die Leistungen wie gewohnt pünktlich bei den Rentenempfängern ankommen.
Über das Extranet haben Sie neben weiteren Funktionen die Möglichkeit, uns Ihre Arbeitswerte oder einen Arbeitsunfall online zu melden.
Für die Übermittlung der Arbeitswerte verwenden Sie bitte die auf dem Papierbogen angedruckten Zugangsdaten. Weitere Zugangsdaten werden zurzeit nur für Unternehmen vergeben, die in den Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Gartenbau-Berufsgenossenschaft fallen.
Näheres erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link:
Bitte nutzen Sie hierzu unser Versichertenportal „Meine SVLFG“ . Um die Portalfunktionen nutzen zu können ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Sie können alternativ auch unseren Antragsvordruck im PDF-Format herunterladen und einsenden.
Sie haben Pflegebedarf? Dann stehen wir Ihnen als Landwirtschaftliche Pflegekasse unterstützend zur Seite.
Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Die Landwirtschaftliche Pflegekasse trägt durch ihr Leistungsangebot dazu bei, dass Pflegebedürftige und deren Familien entlastet werden.
Um die Versicherungsbescheinigung online anfordern zu können, müssen Sie registrierter Portalbenutzer sein.
Bitte klicken Sie folgenden Link an. Sie werden in das Portal der SVLFG weitergeleitet.
Weiterhin können Sie auch unser Kontaktformular verwenden.
Wählen Sie aus der Dropdown-Liste unter der Frage „Bei welchem Anliegen können wir helfen?“ das Feld „Versicherung und Beitrag“ aus. Damit Ihr Anliegen schnell bearbeitet werden kann, tragen Sie über dem Nachrichtenfeld Ihr Anliegen „Anforderung einer Krankenversicherungsbescheinigung für die Hochschule“ ein.
Beschäftigen Sie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, dann sind Sie als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin für deren Sicherheit und Gesundheit während der Arbeit verantwortlich.
Wir unterstützen Sie mit den Muster-Gefährdungsbeurteilungen dabei, Ihr Unternehmen so zu gestalten, dass die physische und psychische Gesundheit Ihrer Beschäftigten nicht gefährdet wird.