Versicherung & Beiträge
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist die berufsständische gesetzliche Krankenkasse für alle hauptberuflich selbständigen landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Familienangehörigen. Der Versicherungsschutz endet nicht nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben. Auch die Altenteiler sind weiterhin bei der LKK gut versichert.
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen bieten wir für die Ehegatten/ Lebenspartner und Kinder unserer Mitglieder die Möglichkeit des beitragsfreien Versicherungsschutzes im Rahmen der Familienversicherung. Auch in besonderen Lebenssituationen z. B. während des Studiums, im Praktikum oder bei Arbeitslosigkeit kann der Versicherungsschutz bei der LKK sichergestellt werden. Allerdings ist dies nicht in allen Fällen möglich.
Denn die LKK zählt als berufsständischer Krankenversicherungsträger nicht zu den wählbaren Krankenkassen. Das heißt, je nach Lebenssachverhalt könnte ein Wechsel in die allgemeine Krankenversicherung notwendig werden.
Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse geändert haben und Sie die Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz bei der LKK nicht abschätzen können, unterstützen wir Sie gern. Fragen Sie uns einfach!
Auf den nächsten Seiten stellen wir Ihnen unsere Versicherten vor. Sie erfahren, wer und unter welchen Voraussetzungen bei der LKK versichert ist und wie sich die Beiträge berechnen.
Durch „Klick“ auf den jeweiligen Personenkreis oder das Thema erhalten Sie die gewünschten Informationen.
- Versicherung für Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer
- Beiträge für Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer
- Mitarbeitende Familienangehörige (Versicherung und Beitrag)
- Rentner / Altenteiler (Versicherung und Beitrag)
- Familienversicherung
- Freiwillige Versicherung
- Versicherungsschutz in besonderen Lebenslagen
- Die elektronische Gesundheitskarte der SVLFG
- Beitragszahlung und Bankverbindung