Versicherung & Beiträge
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist als ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Pflichtversicherung, der Sie als Unternehmer oder Unternehmerin der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus kraft Gesetzes angehören.
Für welche Personen genau Versicherungsschutz besteht, wie sich der Beitrag zur Berufsgenossenschaft berechnet und wie Sie sich über die vom Gesetzgeber vorgesehenen Geldleistungen hinaus versichern können, erfahren Sie im Folgenden.