Fragen und Antworten zur Website
Wir haben Antworten zur Nutzung unserer Website und zur Barrierefreiheit zusammengestellt, um Ihnen bei möglichen Fragestellungen direkte Antworten geben zu können.
Wichtige Antworten zur Nutzung der Website
Auf unserer Website befinden sich oben unsere Hauptrubriken "Arbeitssicherheit & Gesundheit", "Versicherungen & Leistungen", "Karriere", und "Die SVLFG". Beim Klicken auf eine der vier Rubriken werden die Themenfelder sichtbar. Hierdurch gelangen Sie auf die unterschiedlichen Ebenen und können unser vielfältiges Angebot nutzen.
Des weiteren steht Ihnen aber auch unsere Suche zur Verfügung, die Sie durch das Lupensymbol (oben rechts) aufrufen können.
Gesucht werden kann anhand der Eingabe eines oder mehrerer Wörter, wobei die Suche auch Teile eines Wortes berücksichtigt. Bei der Eingabe mehrerer Wörter, erstreckt sich die Ergebnisausgabe auf Angebote, die beide Worte beinhalten (und-Verknüpfung).
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.svlfg.de veröffentlichte Webseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Juli 2022 vorgenommenen Bewertung und einer im November 2024 vorgenommenen Selbstbewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Die zuschaltbaren Untertitel in Videos bieten keine Anpassungsmöglichkeiten in Hinsicht auf Position, Textgröße, Schriftart oder Vorder- und Hintergrundfarbe.
- Nicht durchgängig haben Audioinhalte wie Videos eine Transkription.
- Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
- Absätze sind nicht durchgängig ausgezeichnet.
- Datentabellen sich nicht durchgängig mit Screenreader bedienbar, z.B. in der mobilen Ansicht.
- Nicht alle Formularfelder haben eine programmatisch ermittelbare Beschriftung.
- Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut etwa im Kontaktbereich.
- Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.
- Bei Anpassung der Textgröße (Vergrößerung) sind nicht alle Inhalte ohne horizontales Scrollen nutzbar.
- Die Kontrastanforderungen für Bedienelemente sind nicht durchgängig erfüllt.
- Nicht für alle Inhalte lassen sich die Textabstände anpassen, z.B. auf der Seite „Impressum“.
- Zusätzliche Inhalte, die angezeigt werden, wenn Elemente den Zeiger- oder Tastaturfokus erhalten, können nicht geschlossen werden, ohne den Fokus zu verschieben, z.B. fixen Zusatzinformationen.
- Nicht alle Inhalte lassen sich mit Tastatur durchgängig bedienen, z.B. der Videoplayer.
- Iframes haben nicht durchgängig eine Beschriftung, z.B. der Videoplayer.
- Die Fokusreihenfolge, z.B. in der mobilen Ansicht, ist nicht durchgängig sinnvoll.
- Im Podcast werden Links auf ein anderes Dateiformat – etwa auf eine mp3-Datei – angeboten, die im Linktext keine Information zum Dateiformat zur Verfügung stellen.
- Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar.
- Bei Eingabe wird in Einzelfällen die Seite neu geladen, z.B. im Filterbereich der Suchergebnisse.
- Die Fehlerkennzeichnung in Formularen ist nicht durchgängig für Screenreader optimiert.
- Die HTML-Syntax ist nicht durchgängig valide.
- Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar – etwa in Karussells.
- Nicht alle Statusmeldungen sind für assistive Technologien verfügbar (z.B. im Kontaktbereich).
- Nicht alle Inhalte lassen sich mit Hilfe von eigenen Einstellungen im System oder Browser anpassen.
- Nicht alle Dokumente sind barrierefrei.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser folgendes Kontaktformular:
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- Barrieren melden
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Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de