Einheitliche Unternehmernummer ab 2023
Alle Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland haben zum 1. Januar 2023 eine neue Unternehmensnummer (UNR.S) erhalten.
Diese besteht aus einer deutschlandweit einheitlichen Unternehmernummer (UNR), die für jedes geführte Unternehmen um drei Ziffern ergänzt wird (= UNR.S).
Beispiel 1
Max Mustermann hat ein landwirtschaftliches Unternehmen (Mitgliedschaft bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, LBG) und ein Tiefbauunternehmen (Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG Bau).
- Unternehmernummer des Max Mustermann: 1234 5678 9012
- Unternehmensnummer LBG: 1234 5678 9012.001
- Unternehmensnummer BG Bau: 1234 5678 9012.002
Beispiel 2
Die Stadt Musterstadt hat mehrere landwirtschaftliche Unternehmensteile (Mitgliedschaft bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, LBG) und gleichzeitig ist die Unfallkasse (UK) für die allgemeinen Verwaltung zuständig.
- Unternehmernummer der Stadt Musterstadt: 1234 1234 1234
- Unternehmensnummer UK: 1234 1234 1234.001
- Unternehmensnummer Friedhof, LBG: 1234 12341 234.002
- Unternehmensnummer Forst, LBG: 1234 1234 1234.003
Hintergrund dieses neuen Ordnungskriteriums ist das Onlinezugangsgesetz (OZG). Es ist Grundlage dafür, dass die Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft. Die Anzahl der digitalen Angebote hat seit Januar 2023 deutlich zugenommen. Eine einheitliche Infrastruktur ist dabei wesentlich für eine digitale Verwaltung.
Die SVLFG hat ihren Mitgliedern der Berufsgenossenschaft im Herbst 2022 über das Versichertenportal die neue UNR.S mitgeteilt. Über den individuellen Portalzugang ist die neue UNR.S für jeden Unternehmer seit Mitte Oktober abrufbar.
Sie wollen Ihre UNR ebenfalls erfahren? Registrieren Sie sich schon heute im Portal. Anmelden können Sie sich im Internet rund um die Uhr unter https://portal.svlfg.de.
Städte und Gemeinden wurden im Oktober 2022 schriftlich von der SVLFG über die neu vergebene/n Unternehmensnummer/n informiert.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgendem Link der DGUV. Dort finden Sie Antworten auf „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“ und auch Ansprechpersonen der Unfallversicherungsträger.