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Freiwillige Versicherung

Als freiwilliges Mitglied sind Sie bei der LKK gut und zu einem fairen Beitrag versichert. Wenn Sie deswegen zu uns wechseln möchten, ist das aber leider nicht möglich. Die LKK ist eine berufsständische Krankenkasse und ist nicht wählbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Versicherung

Die freiwillige Versicherung bei der LKK ist eine reine Anschlussversicherung. Die LKK kann nicht frei gewählt werden.

Endet eine Pflichtversicherung oder eine Familienversicherung bei der LKK, wird die freiwillige Versicherung im Anschluss automatisch durchgeführt (obligatorische Anschlussversicherung). Die Anschlussversicherung als freiwilliges Mitglied wird von der LKK nur dann nicht durchgeführt, wenn der Versicherte innerhalb von 14 Tagen zu einer der wählbaren Krankenkassen wechselt oder einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist (zum Beispiel private Krankenversicherung).

Beitrag

Als freiwilliges Mitglied in der LKK zahlen Sie nur den Beitrag, den Sie sich auch leisten können. Denn die Beitragshöhe richtet sich nach Ihren Einkommensverhältnissen.

Bei der Einstufung in unsere Beitragstabelle werden alle Einkünfte herangezogen, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen oder verbrauchen könnten (beitragspflichtige Einnahmen). Wie diese Einkünfte steuerlich behandelt werden, spielt keine Rolle.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung wurde das Verfahren der Beitragsfestsetzung ab 01.01.2021 an die Regelungen in der allgemeinen Krankenversicherung angepasst. Seither erfolgt die Beitragseinstufung nicht mehr nach den Einkommensverhältnissen zum Stichtag 01.10. des Vorjahres, sondern ändert sich immer dann, wenn sich auch Ihre Einkünfte ändern. Grundsätzlich fordern wir einmal im Kalenderjahr einen aktuellen Einkommensnachweis (z. B. Einkommensteuerbescheid) bei Ihnen an.

Wenn Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft oder Vermietung und Verpachtung erzielen, erfolgt die Beitragseinstufung aufgrund der nachgewiesenen Einkünfte zunächst vorläufig. Die endgültige Beitragsabrechnung wird erst vorgenommen, wenn der Steuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr vorliegt. Im Rahmen der Jahresabrechnung kann es zu Beitragserstattungen oder auch zu Nachzahlungen kommen.

Damit wir Ihre Beitragseinstufung korrekt vornehmen können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern.

HINWEIS ZU DEN PFLEGEVERSICHERUNGSBEITRÄGEN:

Der Beitrag zur Pflegeversicherung errechnet sich in den Beitragsklassen 02 bis 19 aus den beitragspflichtigen Einnahmen in Höhe des Mittelwertes der jeweiligen Beitragsklasse. In der Beitragsklasse 01 aus dem dritten Teil der monatlichen Bezugsgröße(2025 = 1.248,33 €) und in der Beitragsklasse 20 aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2025 = 5.512,50 €). Ab 01.01.2025 gilt ein Beitragssatz von 3,60 % für Versicherte mit Elterneigenschaft bzw. 4,20 % für Kinderlose. Darüber hinaus reduziert sich für Mitglieder mit mehreren Kindern ab dem zweiten bis zum fünften Kind der Beitragssatz um einen Abschlag in Höhe von 0,25 % je Kind für die Zeit, in der das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Kinder, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden somit bei der Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigt.

Beitrag für freiwillige Mitglieder im Vergleich

Die Beitragsfestsetzung für freiwillige Mitglieder erfolgt nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Dabei sind sowohl bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse als auch bei allen anderen gesetzlichen Krankenkassen Grenzwerte zu beachten.

Die beitragspflichtigen Einnahmen betragen im Jahr 2025 für alle Versicherten mindestens 1.248,33 Euro. Geringere tatsächliche Einnahmen werden auf diesen Betrag zur Beitragsfestsetzung angehoben.

Wie der folgende Vergleich der Krankenversicherungsbeiträge zwischen LKK und allgemeiner Krankenversicherung zeigt, sind unsere Beiträge weiterhin sehr attraktiv.

Beitragsvergleich 2025

Beitragsvergleich 2025
Beitragspflichtige EinnahmenBeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenkasse

Beitrag in der allgemeinen Krankenversicherung -

Beitragssatz 17,1 % *

(mit Krankengeldanspruch)

Beitrag in der allgemeinen Krankenversicherung -

Beitragssatz 16,5 % *

(ohne Krankengeldanspruch)

1.248,33 €182,00 €213,46 €

205,97 €

5.512,50 €788,00 €942,64 €909,56 €

5512,50 €

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer (mit Krankengeldanspruch)

821,00 €942,64 €-

* Beim Beitrag der allgemeinen Krankenversicherung wurde der für das Jahr 2025 geltende durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,5 % berücksichtigt. Es ergibt sich daher ein Beitragssatz von 17,10 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,5 %). Die Zusatzbeitragssätze variieren bei den einzelnen Kassen.