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Beitragszahlung und Bankverbindung

Über die von Ihnen zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge informieren wir Sie in der Regel zum Jahresbeginn und immer dann, wenn sich an Ihrem Monatsbeitrag etwas ändert. Sie erhalten keine monatliche Beitragsrechnung.

Fälligkeit

Die monatlichen Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, für den sie zu zahlen sind.

Die für 2024 geltenden Fälligkeitstermine haben wir für Sie zusammengestellt

Fälligkeitstermine Hinweis: Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.

FälligkeitstermineHinweis: Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.
Monat
Jan.FebMärzAprilMaiJuniJuliAugSeptOktNovDez
Fälligkeitstag
drittletzter Bankarbeitstag
29.27.26.26.28.26.29.28.26.29.27.23.

Achtung Säumniszuschläge!

Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Überweisung Ihrer Beiträge. Für bis zur Fälligkeit nicht eingegangene Beiträge müssen wir Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent der auf volle 50 Euro abgerundeten Beitragsforderung berechnen.

Bankverbindung

Für die Überweisung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gilt folgende Bankverbindung:

BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE63 5005 0000 4020 0000 32

Bequem und sicher

Nutzen Sie das Sepa-Lastschriftverfahren

Durch ein SEPA-Lastschriftmandat sind Sie bei der Beitragszahlung immer auf der sicheren Seite. Wir ziehen die Beiträge rechtzeitig zum Fälligkeitstermin von Ihrem im SEPA-Lastschriftmandat angegebenen Konto ein. 

Besonderheiten

Keine Sorgen bezüglich der rechtzeitigen Beitragszahlung müssen Sie sich machen, wenn Ihr Rentenversicherungsträger oder die Zahlstelle Ihrer Versorgungsbezüge Beiträge von der Rentenleistung einbehalten. In diesen Fällen läuft die Beitragsabführung automatisch. Verantwortlich ist die Rentenversicherung bzw. die Zahlstelle.

BESONDERER HINWEIS FÜR STUDENTEN

Gerade als pflichtversicherter Student sollten Sie die regelmäßige Beitragszahlung im Blick behalten. 

Wenn Sie Beitragsrückstände haben, kann es spätestens bei der Rückmeldung zum neuen Semester problematisch werden. Die Hochschule verweigert in der Regel die Einschreibung, wenn Studenten kein ausgeglichenes Beitragskonto aufweisen können.