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Sie wollen Mittel aus der Agrarförderung beantragen? Hierfür ist die Mitgliedschaft bei unserer Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nachzuweisen.
Wichtig für die Förderung
Nachweis der Mitgliedschaft bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Für den Nachweis der Mitgliedschaft ist die Vorlage des Beitragsbescheides nicht notwendig. Ihr Kontoauszug mit der jüngsten Beitragszahlung reicht dafür aus. Zusätzlich brauchen Sie Ihre Unternehmens-ID. Die finden Sie z. B. im letzten Beitragsbescheid, nachfolgend gelb markiert:
Ihre Mitgliedschaft ist neu?
Ihre Mitgliedschaft ist vergleichsweise „neu“ und Sie haben noch keinen Beitrag gezahlt? Dann finden Sie die Unternehmens-ID im Bescheid über die Zuständigkeit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Versichertenportal nutzen
Beitragsbescheid online anfordern - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"
Den Beitragsbescheid im PDF-Format für Ihr Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung können Sie über unser Versichertenportal herunterladen. Hierzu steht Ihnen der Portalservice „BG-Beitragsbescheid nochmal anfordern“ zur Verfügung. Diesen erreichen Sie mit folgendem Link: