Die Altersrenten der Landwirtschaftlichen Alterskasse
Sie stehen kurz vor der Rente? Lesen Sie hier, was Sie über Altersgrenzen, Wartezeiten, Hinzuverdienst und den Rentenantrag wissen müssen.
Die Arbeit in der Landwirtschaft ist erfüllend, sie ist aber auch körperlich anstrengend und herausfordernd. Ist der Zeitpunkt gekommen, sich zur Ruhe zu setzen, ermöglicht Ihnen die landwirtschaftliche Alterskasse eine Teilabsicherung.
Die Altersrenten im Überblick
Je nach Geburtsjahr haben Sie zwischen 65 und 67 Jahren die Regelaltersgrenze erreicht und wir können Ihnen die Altersrente anbieten. Unter gewissen Voraussetzungen geht dies auch schon vorzeitig – frühestens ab 55.
Als Landwirt oder Landwirtin stehen Ihnen die normale Altersrente, die vorzeitige Altersrente ab 55, die vorzeitige Altersrente ab 63 und die vorzeitige Altersrente ab 65 zur Verfügung. Mit Ausnahme der vorzeitigen Altersrente ab 55 können Sie auch als mitarbeitende Familienangehörige unsere Altersrenten in Anspruch nehmen.
Ab 65 – die normale Altersrente (Regelaltersrente)
Die normale Altersrente erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie
- Ihre Regelaltersgrenze erreicht und
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Die Altersgrenzen bei der normalen Altersrente
Das Eintrittsalter für die normale Altersrente, auch Regelaltersgrenze genannt, wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ihre vom Geburtsjahrgang abhängige Regelaltersgrenze finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Erreichen des maßgeblichen Lebensalters zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr
Geburtsjahrgänge | Jahre | Monate |
---|---|---|
vor 1947 | 65 | 0 |
1947 | 65 | 1 |
1948 | 65 | 2 |
1949 | 65 | 3 |
1950 | 65 | 4 |
1951 | 65 | 5 |
1952 | 65 | 6 |
1953 | 65 | 7 |
1954 | 65 | 8 |
1955 | 65 | 9 |
1956 | 65 | 10 |
1957 | 65 | 11 |
1958 | 66 | 0 |
1959 | 66 | 2 |
1960 | 66 | 4 |
1961 | 66 | 6 |
1962 | 66 | 8 |
1963 | 66 | 10 |
ab 1964 | 67 | 0 |
Vorzeitige Altersrente ab 55 (nur für Landwirte)
Als Landwirt oder Landwirtin können Sie bis zu 10 Jahren vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze Ihre vorzeitige Altersrente beanspruchen, wenn
- Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und
- Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bereits Anspruch auf die normale Altersrente oder vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte aus der Alterssicherung hat oder gehabt hatte.
Abschlag bei der vorzeitigen Altersrenten ab 55
Bei der vorzeitigen Altersrente mit 55 müssen Sie bedenken, dass wir Ihnen diese nur mit Abschlag zahlen können. Für jeden Kalendermonat, für den Sie eine Altersrente vorzeitig beanspruchen, vermindert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent.
Die Altersgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten ab 55
Das frühestmögliche Eintrittsalter für diese Rentenart wird stufenweise von 55 Jahre auf 57 Jahre angehoben.
Ihre vom Geburtsjahrgang abhängige Altersgrenze finden Sie in der Tabelle.
Erreichen des maßgeblichen Lebensalters zwischen dem 55. und 57. Lebensjahr
Geburtsjahrgänge/ Geburtsmonate | Jahre | Monate |
---|---|---|
vor 1957 | 55 | 0 |
1957 | ||
Januar | 55 | 1 |
Februar | 55 | 2 |
März | 55 | 3 |
April | 55 | 4 |
Mai | 55 | 5 |
Juni | 55 | 6 |
Juli | 55 | 7 |
August | 55 | 8 |
September | 55 | 9 |
Oktober | 55 | 10 |
November und Dezember | 55 | 11 |
1958 | 56 | 0 |
1959 | 56 | 2 |
1960 | 56 | 4 |
1961 | 56 | 6 |
1962 | 56 | 8 |
1963 | 56 | 10 |
Die Rente ab 63 für langjährig Versicherte
Die vorzeitige Altersrente an langjährig Versicherte ab 63 erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie
- das 63. Lebensjahr erreicht und
- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und
- die langjährige Versicherungs- bzw. Anrechnungszeit von 45 Jahren zurückgelegt haben.
Fragen zur langjährigen Versicherungs- und Anrechnungszeit von 45 Jahren beantwortet Ihnen gerne Ihre landwirtschaftliche Alterskasse.
Die vorzeitige Altersrente ab 63 ist abschlagsfrei. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für diese Rentenart, zahlen wir Ihnen die Rente ohne Abschläge bei der Rentenberechnung.
Die Altersgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten ab 63
Das Renteneintrittsalter für diese Rentenart wird stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die maßgebliche Altersgrenze für die Beanspruchung einer vorzeitigen Altersrente ab 63 entnehmen. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt das 65. Lebensjahr.
Die Rente ab 65 für langjährig Versicherte
Die vorzeitige Altersrente an langjährig Versicherte ab 65 erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie
- das 65. Lebensjahr erreicht und
- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Vorzeitige Altersrente ab 65: Mit oder ohne Abschlag möglich
Wenn Sie die langjährige Versicherungs-bzw. Anrechnungszeit von 45 Jahre erfüllt haben, können Sie diese Rente ohne Abzüge beanspruchen. Bei weniger als 45 Jahre können wir Ihnen diese Rente nur mit Abschlag gewähren. In diesem Fall verringert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent für jeden Kalendermonat, für den Sie diese Altersrente vorzeitig beanspruchen. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Ihre landwirtschaftliche Alterskasse.
Wartezeit – häufig gestellte Fragen
Unter einer Wartezeit versteht man eine Mindestversicherungszeit, die Sie erfüllt haben müssen, um eine Rente beanspruchen zu können. Das bedeutet, Sie müssen für eine gewisse Zeit als Versicherte oder Versicherter dem System der Alterssicherung der Landwirte angehört haben, bevor Sie Rente beziehen können. Je nachdem, welche Altersrentenart Sie beanspruchen wollen, beträgt diese Mindestversicherungszeit 15 oder 35 Jahre.
Bei der Wartezeit von 15 oder 35 Jahren berücksichtigen wir alle Pflichtbeiträge sowie auch freiwillige Beiträge, welche Sie an die landwirtschaftliche Alterskasse gezahlt haben oder die als gezahlt gelten.
Wurde zu Ihren Gunsten ein Versorgungsausgleich durchgeführt, wird das übertragene Anrecht in Wartezeitmonate umgerechnet.
Achtung bei Beiträgen für Zeiten vor dem 01. Januar 1995!
Diese Zeiten werden in der Regel nur angerechnet, wenn Beiträge lückenlos gezahlt sind. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der landwirtschaftlichen Alterskasse. Wir beraten Sie gerne.
Ja, auch Zeiten aus anderen Versorgungssystem können wir auf Ihre Wartezeit anrechnen. Das geht jedoch nur, wenn Sie mindestens für einen Monat Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlt haben.
Achtung!
Überschneiden sich die fremden Zeiten mit denen der landwirtschaftlichen Alterskasse, können wir die Fremdzeiten nicht zeitgleich anrechnen.
Dies gilt auch, wenn Sie im selben Zeitraum als Unternehmer von der Versicherungspflicht zur Alterskasse befreit waren.
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht als mitarbeitender Familienangehöriger hingegen steht der Anrechnung von in dieser Zeit zurückgelegten fremden Zeiten nicht entgegen.
Folgende Zeiten können wir anrechnen:
- Pflichtbeitragszeiten zu einem Träger der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung und gleichgestellte Zeiten der Sozialversicherung der ehemaligen DDR,
- Zeiten einer Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. als Beamter, Richter, Berufs- oder Zeitsoldat sowie als sonstige beamtenähnlich abgesicherte Person,
- Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. Angestellte und selbständig Tätige, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören; Lehrer und Erzieher an privaten Schulen, falls eine beamtenähnliche Absicherung besteht,
- bestimmte ausländische Zeiten nach über- und zwischenstaatlichem Recht.
Rente und Hinzuverdienst – das ist wichtig zu wissen
Die Altersrente der landwirtschaftlichen Alterskasse ist ein wichtiger Baustein für Ihre Absicherung, bietet aber nur eine Teilabsicherung. Für viele Landwirte in Rente steht deshalb die Frage im Raum, ob sie sich etwas hinzuverdienen dürfen und wenn ja, wie sich dies auf ihre Rente auswirkt.
Wenn Sie sich noch fit genug fühlen, dürfen Sie sich zu Ihrer Altersrente etwas hinzuverdienen. Ein Hinzuverdienst führt weder zum Erlöschen Ihres Rentenanspruches noch beeinflusst dieser die Höhe Ihrer Altersrente.
Fragen zu Abschlägen?
Die Abschläge gelten in der Regel für die gesamte Laufzeit Ihrer Rente. Änderungen können sich ergeben, wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben.
Sie haben Fragen zu den Abschlägen? Vieles lässt sich besser im persönlichen Gespräch erläutern. Bitte wenden Sie sich jederzeit an uns, wir sind gerne für Sie da!
RENTENANTRAG NICHT VERGESSEN!
Um Ihre Rente zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen sollten Sie etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei uns einreichen, damit wir ihn rechtzeitig bearbeiten können. Reichen Sie den Rentenantrag verspätet ein, kann dies Ihren Rentenbeginn verzögern. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an uns.
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