Begutachtung Fortbildungsstätten
Eine hohe Qualität Ihrer Fortbildung ist unser Anliegen. Daher begutachten wir Fortbildungsstätten für Arbeiten mit der Motorsäge sowie für Seilklettertechnik und prüfen Ausbilderinnen und Ausbilder.
Wenn Sie sich als Fortbildungsstätte für unsere Begutachtung interessieren, finden Sie hier Informationen und Unterlagen zur Anmeldung.
Anmeldung zur Begutachtung
Für Fortbildungsstätten für Arbeiten mit der Motorsäge
Sie möchten gerne als SVLFG anerkannte Fortbildungsstätte arbeiten?
Wenn Sie als Fortbildungsträger über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen und qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen, können Sie einen Antrag auf Begutachtung und Anerkennung als Fortbildungsstätte für die Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten gemäß VSG 4.2 beziehungsweise für die Durchführung von gefährlichen Forstarbeiten gemäß VSG 4.3 stellen.
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Antrag auf Begutachtung/Prüfung als Ausbilder/-in zur Durchführung von AS-Baum I-Kursen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift
Mit dem Formular beantragen Sie die Begutachtung zum Ausbilder/zur...
DOCX, nicht barrierefrei, 22.9 KB -
Antrag auf Begutachtung/Prüfung als Ausbilder/-in zur Durchführung von AS-Baum II-Kursen
Mit dem Formular beantragen Sie die Begutachtung zum Ausbilder/zur...
DOCX, nicht barrierefrei, 23.1 KB
Anmeldung Fortbildungs-stätten SKT zur Begutachtung
Sie möchten gerne als SVLFG anerkannte
Sie möchten gerne als SVLFG anerkannte Schulungsstätte für Baumarbeiten in der Baumkrone mit der Seilklettertechnik im Geltungsbereich der VSG 4.2 „Gartenbau, Obstbau, Parkanlagen“ arbeiten?
Wenn Sie als Fortbildungsträger über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen und qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen, können Sie einen Antrag auf Begutachtung und Anerkennung als Schulungsstätte für die Durchführung von Kursen für Baumarbeiten mit Seilklettertechnik (SKT) stellen.