Zuschuss für betriebliche Gesundheitsförderung
Steuerfreier Zuschuss für Arbeitgeber
Bewegungsprogramme zur Förderung der Rückengesundheit, Suchtprävention oder Angebote zur ausgewogenen Ernährung: Viele Arbeitgeber wollen ihre Beschäftigten bei einer gesunden Lebensweise unterstützen. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können folgende Maßnahmen von zertifizierten Anbietern steuerfrei bezuschusst werden
- Primärprävention (Gesundheitskurse wie Rückenschule, Yogakurs, Rauchentwöhnung) und zur
- Betriebliche Gesundheitsförderung (Beratung zu gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen, Qualifizierung von Multiplikatoren)
Steuerfreier Zuschuss steigt für zertifizierte Gesundheitskurse
Seit dem 1. Januar 2020 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten 600 Euro (bisher 500 Euro) für die Teilnahme an Gesundheitskursen zusätzlich zum Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei zahlen – vorausgesetzt die Kurse sind zertifiziert.
Um als Arbeitgeber Rechtssicherheit zur zutreffenden Anwendung des § 3 Nummer 34 EStG zu erreichen, sollten Sie unbedingt einen Steuerberater kontaktieren. Falls Sie noch Fragen zum Thema haben, rufen Sie uns bitte an.
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- Kontakt Gesunde Arbeit
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