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Forstarbeit - So verringern Sie das Coronarisiko im Wald

Im Wald arbeiten mobile Arbeitsgruppen, die dabei unterschiedlichsten Kontakt zu anderen Personen oder anderen mobilen Arbeitsgruppen im Wald haben können. Das birgt ein erhöhtes Risiko, auch für die gegenseitige Ansteckung mit dem Coronavirus. 

Allgemeine Verhaltensregeln

Vergrößerung des Bildes für Plakat mit allgemeinen Corona Schutzmaßnahmen.

Folgende Hygienemaßnahmen sind einzuhalten:

  • Mindestabstand von 1,5 m (besser 2 m) zu anderen Personen halten
  • Regelmäßiges, häufiges und sorgfältiges Händewaschen (mindestens 20 Sekunden mit Seife bis zum Handgelenk)
  • Hände-Desinfektionsmittel benutzen, wenn keine Möglichkeit zum Waschen der Hände besteht. Geeignete Mittel enthält z. B. die Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) der geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Händeschütteln und Körperkontakt vermeiden
  • Besprechungen von Angesicht zu Angesicht meiden - Telefonkonferenzen bevorzugen
  • Bei Husten und Fieber zuhause bleiben
  • Kontaminierte Kontaktflächen im Betrieb gründlich reinigen, ggf. desinfizieren
  • Geschlossene Räume regelmäßig lüften

Hinweise zur Forstarbeit

Im Wald arbeiten mobile Arbeitsgruppen, die dabei unterschiedlichsten Kontakt zu anderen Personen oder anderen mobilen Arbeitsgruppen im Wald haben können. Das birgt ein erhöhtes Risiko, auch für die gegenseitige Ansteckung mit dem Coronavirus. Sowohl Auftraggeber als auch Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesund-heitsschutz für die Beschäftigten im Wald zu treffen. Informieren Sie sich bereits vor Beginn Ihrer Tätigkeiten beim zuständigen Forstamt bzw. Auftraggeber über die speziellen Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus im betreffenden Forstbetrieb.

AUFLAGEN DER BUNDESLÄNDER BEACHTEN!

Die Festlegung von Auflagen und Regeln für den Pandemiefall ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, zusätzlich zu diesen Informationen, die Auflagen der einzelnen Bundesländer zu prüfen und zu beachten.

Hinweise zur Arbeits­organisation

  • Organisieren Sie die forstlichen Arbeitsverfahren und -abläufe im Bestand oder auf der Fläche so, dass der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m (besser 2 m) eingehalten werden kann. Dies kann beispielsweise durch örtliches, zeitliches Auflösen von Zweimannarbeiten erfolgen.

  • Versuchen Sie, wo immer möglich, eine enge, direkte Zusammenarbeit von Beschäftigten zu vermeiden. Halten Sie die Arbeitsgruppen klein.* Bilden Sie feste Arbeitsgruppen.

  • Verringern Sie unnötige Kontaktmöglichkeiten und senken Sie damit das Infektionsrisiko, indem der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende der einzelnen Arbeitsgruppen zeitversetzt stattfinden.

  • Prüfen Sie eine weitere Reduzierung von Kontaktmöglichkeiten durch zeitlich versetzte Arbeit, was durch die länger werdenden Tage möglich wird.

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten vorzugsweise einzelweise den Individualverkehr für die Fahrt in den Wald nutzen (Privat-/Firmen-Fahrzeug).

  • Fordern Sie Ihre Beschäftigten auf, auch privat, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soweit wie möglich zu vermeiden oder gegebenenfalls bei der Nutzung des ÖPNV auf Tages-Randzeiten auszuweichen.

  • keine betrieblichen Fahrten mit Firmenfahrzeugen mit mehreren Fahrzeuginsassen, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und Handschuhen verringert die Infektionsgefahr.*

  • Reduzieren Sie soweit wie möglich direkte Personenkontakte mit außerbetrieblichen Dritten wie Revier- und Einsatzleitern.

  • Prüfen Sie, ob betriebliche Kontakte zu Dritten generell im Freien oder per elektronischer Kommunikation (Telefon, E-Mail, Telefon- oder Videokonferenzen usw.) stattfinden können.

  • Lassen sich Vorort-Termine mit direktem Personenkontakt nicht vermeiden, so klären Sie möglichst vorab,
    ob sich dort Erkrankte oder infektionsverdächtige Personen befinden könnten bzw. ob beteiligte Personen unter Quarantäne stehen und
    ob eine Möglichkeit zum Händewaschen unter fließendem Wasser vorhanden ist.

  • Bestehen Sie auch gegenüber betrieblichen Dritten auf die Einhaltung der notwendigen Hygieneregeln (Abstandsregel, gründliches Händewaschen nach dem Kundenkontakt usw.).

Gefährdungs­beurteilung

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden die bisherigen Gefährdungsbeurteilungen für die Forstwirtschaft hinsichtlich des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) überarbeitet und zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet.

Stand:03.06.2020