Saisonarbeit - So verringern Sie das Infektionsrisiko in Ihrem Betrieb
Während der Ernte leben und arbeiten viele Personen mit unterschiedlichen privaten Umfeldern und unterschiedlichster Herkunft eng zusammen. Das birgt ein erhöhtes Risiko für die gegenseitige Ansteckung mit dem Coronavirus. Aus diesem Grund müssen die Maßnahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes angepasst werden.
Corona-Arbeitsschutzverordnung
Zum 2. Februar 2023 ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung (BMAS - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) außer Kraft getreten.
Wir empfehlen Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch weiterhin ein Hygienekonzept zu erstellen, um krankheitsbedingte Personalausfälle im Betrieb zu minimieren. In diesem betrieblichen Hygienekonzept werden Infektionsschutzmaßnahmen festgelegt. Unterlagen zu den Hygieneregeln können unter www.svlfg.de/betriebsanweisungen-corona heruntergeladen werden. Weitere Sprachen wie Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Englisch und Ungarisch sind ebenfalls verfügbar.
Die AHA+L -Formel schützt vor vielen Atemwegsinfektionen!
Ein ausreichender Abstand zu anderen Personen schützt wirksam vor Tröpfcheninfektionen.
Bewährt hat sich ebenfalls eine geringere Belegung der Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte. Auf die staatliche Arbeitsschutzregel zu Unterkünften (ASR 4.4.) wird verwiesen.
Hygiene beachten
Ebenso sind die bewährten Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge zu befolgen. Regelmäßiges gründliches Händewaschen schützt zusätzlich vor dem Eindringen von Krankheitserregern in die Mund- und Nasenschleimhäute.
In Sanitär- und Küchenbereichen sollten ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen.
An abgelegenen Arbeitsplätzen (z. B. auf dem Feld) können Wasserkanister mit Hahn, Flüssigseife, Einmalhandtücher oder Hände-Desinfektionsmittel verwendet werden.
Atemschutz: Masken schützen vor Ansteckung
Um bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m sowie bei Aufenthalt in Innenräumen die Ansteckung anderer Personen zu vermeiden, sollten Personen, die typische Erkältungssymptome wie Husten oder Schnupfen aufweisen, medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken tragen. Betroffene sollten nicht krank zur Arbeit gehen, sondern zunächst den Vorgesetzten/Vorarbeiter telefonisch informieren!
Lüften: regelmäßig und gründlich
Fachgerechtes Lüften in regelmäßigen Abständen trägt dazu bei, in Innenräumen die Übertragung von Krankheitserregern durch Aerosole zu verringern. Kurzzeitiges Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern ist besonders zu empfehlen. Stoßlüften ist zudem energiesparend: Im Winter reichen schon wenige Minuten Stoßlüften für einen vollständigen Luftwechsel aus, ohne dabei den Raum auszukühlen. Weiterführende Informationen enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten „Lüftung“ (ASR A3.6).
Impfungen schützen
Die Organisation bzw. Wahrnehmung regelmäßiger Schutz- und Auffrischungsimpfungen gegen Grippe und COVID-19 können darüber hinaus wichtige Beiträge zum betrieblichen Infektionsschutz leisten. Impfungen können Erkrankungen und die Ausbreitung von Infektionen zwar nicht vollständig verhindern, schützen aber vor schweren Verläufen. Die Teilnahme an Corona- und Grippe-Schutzimpfungen sind auch für Saisonarbeitskräfte in Deutschland möglich.
WebApp Saisonarbeit
Weiterhin steht eine WebApp in neun Sprachen unter www.agriwork- germany.de zur Verfügung, die mit jedem internetfähigen Endgerät genutzt werden kann und ebenfalls Fragen zum Arbeits-, Gesundheits- und Infektionsschutz beantwortet.
Unterweisungshilfen
Es wird empfohlen die Saisonarbeitskräfte zu den Hygieneregeln und zum richtigen Händewaschen zu unterwiesen.