Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI
Die Landwirtschaftliche Pflegekasse führt zum 01.07.2021 das elektronische Abrechnungsverfahren - Datenträgeraustausch nach § 105 des Elften Buches Gesetzbuch (SGB XI) für die ambulanten Sachleistungsrechnungen (§ 36 SGB XI), die Rechnungen der Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI) und die Pflegehilfsmittelrechnungen (§ 40 SGB XI) ein.
Bitte beachten Sie: Wir können ab 01.07.2021 elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten, auch wenn diese Zeiträume vor dem 01.07.2021 betreffen.
Datenannahmestelle
BITMARCK Service GmbH
Die BITMARCK Service GmbH ist die Datenannahmestelle der SVLFG.
Alle elektronischen Abrechnungsdaten nach § 302 SGB V (CD-Rom, E-Mail, DFÜ) sind daher an folgende Adresse zu übermitteln:
Bitmarck Service GmbH
Postfach 10 04 53
45004 Essen
IK 102 109 128
E-Mail Adresse für die Datenannahme: le@bitmarck-daten.de
FTAM: 02012485296
Im Auftragssatz sind die folgenden Institutionskennzeichen (IK) für den Empfänger (Datenannehmende Stelle) zu verwenden:
“EMPFÄNGER_ PHYSIKALISCH” = IK 102109128
“EMPFÄNGER_NUTZER” = IK 102109128
(entschlüsselungsbefugte Datenannahmestelle)
Hotline für Fragen
Bei Rückfragen zur Datenannahme, wenden Sie sich bitte an die Bitmarck:
BITMARCK Service GmbH
Postfach 10 04 53
45004 Essen
E-Mail: servicedesk@bitmarck.de
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- Hotline Bitmarck
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0800 24862725 0800 24862725329
Belegannahmestelle
Papierrechnungen, Urbelege und sonstige zahlungsbegründende Unterlagen zu den elektronischen Abrechnungen der Landwirtschaftliche Pflegekasse sind an folgende Adresse zu übermitteln:
SVLFG
- PK-Leistung –
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Kostenträgerdateien
Die Annahmestellen der Landwirtschaftlichen Pflegekasse für Abrechnungsdaten sowie für die rechnungsbegründenden Unterlagen (z.B. Leistungsnachweise und Verordnungen) sind in der Kostenträgerdatei aufgelistet.
Die aktuelle Kostenträgerdatei finden Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes: