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Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V 

Auf dieser Seite stehen Ihnen  Informationen zur Übermittlung von elektronischen Abrechnungsdaten zur Verfügung. 

Daten­annahmestelle

BITMARCK Service GmbH

Die BITMARCK Service GmbH ist die Datenannahmestelle der SVLFG.


Alle elektronischen Abrechnungsdaten nach § 302 SGB V (CD-Rom, E-Mail, DFÜ) 
sind daher an folgende Adresse zu übermitteln:

Bitmarck Service GmbH
Postfach 10 04 53
45004 Essen

IK 102109128
E-Mail Adresse für die Datenannahme: le@bitmarck-daten.de 
FTAM: 02012485296

Im Auftragssatz sind die folgenden Institutionskennzeichen (IK) für den Empfänger (Datenannehmende Stelle) zu verwenden:

“EMPFÄNGER_ PHYSIKALISCH” = IK 102109128
“EMPFÄNGER_NUTZER” = IK 102109128 (entschlüsselungsbefugte Datenannahmestelle)

Die Annahmestellen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für Abrechnungsdaten (Datenträger, DFÜ) sowie für die rechnungsbegründenden Unterlagen (Verordnungen, Reparatur- und Berechtigungsscheine, Leistungszusagen) sind in der Kostenträgerdatei aufgelistet.

Hotline für Fragen

Bei Rückfragen zur Datenannahme, wenden Sie sich bitte an die Hotline der Bitmarck:

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre des GKV Spitzenverbandes zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen:

Belegannahme­stelle

DAVASO GmbH

Ab dem 01.01.2021 ist die Davaso GmbH die neue Belegannahmestelle für die Abrechnungen der Sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V.


Papierrechnungen, Urbelege und sonstige zahlungsbegründende Unterlagen zu den elektronischen Abrechnungen sind daher an folgende Adresse zu übermitteln:

DAVASO GmbH
c/o SVLFG
Gärtnerweg 12
04425 Taucha

IK 661430035

Die Datenannahme sowie die Prüfung und Bezahlung der Rechnungen der Sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V bleiben von dieser Änderung unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben die bisherigen Regelungen für die Daten- und Belegannahme sowie die Prüfung und Bezahlung der Rechnungen nach § 105 SGB XI sowie § 300 SGB V.

Eine Anpassung der Kostenträgerdatei für die Belegannahme ab dem 01.07.2021 ist erfolgt.