Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner der Landwirtschaftlichen Alterskasse
FAQ
Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Soweit mehrere Renten bezogen werden (z.B. Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt. Es erfolgt auch nur eine Zahlung, wenn eine Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse und der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird.
In den meisten Fällen ist die Auszahlung bereits erfolgt. Die Energiepreispauschale wurde als separater Betrag ausgezahlt, d.h. nicht in einer Summe mit Ihrer Rente. Auf dem Kontoauszug wird sie extra ausgewiesen und als Energiepreispauschale gekennzeichnet.
Personen, die erstmals Ende Dezember eine Rente ausgezahlt bekommen, erhalten die Energiepreispauschale in der Regel erst zu Beginn des Jahres 2023. Eine Auszahlung der Energiepreispauschale im Dezember ist in diesen Fällen aus technischen Gründen nicht möglich. Die Auszahlung Anfang 2023 erfolgt ebenfalls automatisch. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Die Energiepreispauschale soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen. Der Bundestag hat am 2. Dezember eine entsprechende Regelung im Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Ob es tatsächlich zu einer höheren steuerlichen Belastung oder überhaupt zu einer Steuerfestsetzung kommt, hängt von den individuellen Verhältnissen im Einzelfall ab. Eine Steuerveranlagung für das Jahr 2022 wäre im Einzelfall erstmalig erforderlich, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen – anders als in den Vorjahren – im Jahr 2022 den Grundfreibetrag überschreiten (Jahr 2022: 10.347 Euro).
Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen. . Dies gilt unabhängig davon, über welche Rentenzahlstelle die regelmäßige Rentenzahlung erfolgt.
Nein, die Energiepreispauschale wird aus Steuermitteln finanziert. Hierfür werden keine Beitragsmittel der Landwirtschaftlichen Alterskasse aufgewendet.
Die Auszahlung erfolgt im Auftrag des Bundes für die Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher der Alterssicherung der Landwirte durch die Landwirtschaftliche Alterskasse, für die allgemeine Rentenversicherung durch den Renten Service der Deutschen Post sowie durch die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Kosten hierfür werden vom Bund getragen.