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Widerspruch zur ePA

Sie können der Anlage einer "ePA für alle" (Opt-Out) oder einzelnen Funktionalitäten widersprechen.

Wichtig:

Der entsprechende Widerspruch ist hier nur zu erfassen, wenn ein Versicherungsverhältnis bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse besteht.

Ansonsten ist die Krankenkasse zuständig, bei der Sie krankenversichert sind.  

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