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VSG 4.1 - Übergangsfrist endet Fixier- und Separiereinrichtungen jetzt nachrüsten

22.02.2024

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schreibt sichere Separier- und Fixiereinrichtungen in Rinderställen vor. Milchviehhalter müssen Bullen im Laufstall in der Milchvieherde in einer eigenen Bucht unterbringen. Wer seinen Stall noch umbauen muss, hat dafür bis zum 1. April 2024 Zeit.


SVLFG-Präventionsexpertin Corinna Niemeier erklärt, warum es diese Auflagen gibt und wie Rinderhalterinnen und Rinderhalter sie sinnvoll in die Praxis umsetzen können.

Warum hat die SVLFG die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung überarbeitet? 


Niemeier: 
Rund ein Viertel aller meldepflichtigen Unfälle* der Grünen Branche ereignen sich in der Tierhaltung. Im Jahr 2022 lag die Zahl bei 13.645. Von den Verletzten verstarben 17. Ich finde das schockierend. Mehr als ein Drittel dieser Arbeitsunfälle und nahezu jeder mit tödlichem Ausgang ereignete sich im direkten Umgang mit den Tieren. Arbeitsunfälle mit Rindern führen die Statistik an. Besonders viele Menschen verunglückten beim Melken, Treiben und Behandeln der Tiere. Die leicht sinkenden Unfallzahlen der vergangenen Jahre können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Sicherheitsvorkehrungen bislang nicht ausreichend waren. Die genaue Analyse des Unfallgeschehens war eine wichtige Grundlage für die Novellierung der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

(*Meldepflichtig ist ein Arbeitsunfall bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen.)

Welche Änderungen haben sich daraus ergeben?


Niemeier: 
Bei Besamungen oder Behandlungen müssen die Tierpfleger das betreffende Tier während der Maßnahme sicher fixieren. Für mehr Arbeitssicherheit dürfen sich in dem Bereich keine anderen freilaufenden Rinder aufhalten. Deshalb schreibt die überarbeitete VSG 4.1 in den Ställen genügend Fixier- und Separiereinrichtungen vor. Je nach Bedarf können damit Einzeltiere oder Gruppen von der Herde abgetrennt werden.

Für Tiere, die Menschen gefährden können, gibt es keinen Platz in einem Milchviehstall. Spätestens nach einem Angriff müssen sie den Betrieb umgehend verlassen. Besser ist es aber, wenn es gar nicht erst dazu kommt. Rinder zeigen typische Verhaltensmuster. Wer sich bei den Tieren aufhält, braucht fundierte Tierkenntnisse, um sicher arbeiten zu können. Arbeitgeber müssen sich vergewissern, ob diese Kenntnisse vorliegen. Wenn nicht, benötigen diese Personen Schulungen. Die Teilnahme an unseren Seminaren „Sicher und gesund arbeiten bei der Rinderhaltung“ ist für SVLFG-versicherte Betriebe kostenlos. Informationen und Termine gibt es unter www.svlfg.de/seminar-sicherer-umgang-mit-rindern.

Wie sieht es bei der Unterbringung von Deckbullen aus? 


Niemeier: Aus Sicherheitsgründen raten wir von der Deckbullenhaltung in der Milchviehherde ab. Sie ist potentiell gefährlich für alle, die Umgang mit den Tieren haben. Soll der Bulle trotzdem im Betrieb bleiben, darf er nicht länger im Milchviehstall frei mit der Herde laufen. Er braucht eine abgeschlossene, stabile Bucht. Es empfiehlt sich, diese in den Kuhstall zu integrieren. Das vereinfacht das Handling der brünstigen Kühe und erhöht den Besamungserfolg. Die Bucht muss über mindestens eine Personenfluchtmöglichkeit, über mindestens eine Fixiereinrichtung und über einen rutschfesten Boden verfügen. In der Praxis hat es sich bewährt, dass Deckbullenbuchten als Zweiraumbuchten ausgeführt werden, die über mehrere Fixierplätze und mehrere Fluchtmöglichkeiten verfügen. Durch eine Umwehrung aus senkrechten Stangen, die im passenden Abstand stehen, können Personen den Gefahrenbereich schnell und sicher verlassen. Bevor eine Person die Bucht betritt oder eine Kuh für den Deckakt zum Bullen bringt, muss dieser sicher fixiert sein. Diese Neuerungen beziehen sich ausschließlich auf die Haltung von Deckbullen im Milchviehstall, in anderen Haltungsformen, zum Beispiel der Weide- oder Mutterkuhhaltung bleibt alles beim Alten.

Was ist zu tun, wenn ältere Stallungen keine Fixier- oder Separiereinrichtungen haben? 

Niemeier
: Am 1. April läuft die Übergangsfrist aus. Bis dahin müssen in allen Ställen Maßnahmen zur Nachrüstung abgeschlossen sein. Sollten die baulichen Anforderungen bis dahin noch nicht umgesetzt sein, werden diese bei Besichtigungen als Mangel erfasst. Die Technischen Aufsichtspersonen der SVLFG ordnen die Nachrüstung dann an und setzen eine Frist. Wer sich nach wie vor unsicher ist, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und wie diese im eigenen Stall umgesetzt werden sollen, kann die kostenlose Bauberatung der SVLFG in Anspruch nehmen. Unserer Präventionsexperten und Präventionsexpertinnen unterstützen Tierhalterinnen und Tierhalter dabei, die jeweils passenden Maßnahmen zu finden. Oft erfordert das gar keine großen baulichen Veränderungen und der finanzielle Aufwand ist überschaubar.
Mehr Informationen vor Ort und online

Seit der Änderung der VSG 4.1 hat die SVLFG bereits in mehr als 15 kostenlosen Online-Vorträgen zu den Änderungen und Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung informiert. Darüber hinaus fanden weitere Info-Veranstaltungen in landwirtschaftlichen Betrieben statt.

Die wichtigsten Fragen zu den Änderungen der Unfallverhütungsvorschrift sind zusammengefasst unter www.svlfg.de/rinderhaltung und www.svlfg.de/faq-vsg-4-1 zu finden.