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Für Rinderhalter: VSG 4.1 - Neue Vorgaben sicher umsetzen

06.09.2021

Vergrößerung des Bildes für Blick von oben: Ein Mann im Rinderstall lenkt ein Tier vor sich. .
Schwenk- und abknickbare Gatter, die auf Rollen laufen, lassen sich einfach und ohne großen Kraftaufwand öffnen und schließen. Sie helfen dabei, die Tiere sicher und einfach in bestimmte Bereiche des Stalles zu lenken und dort zu separieren. Viele Personenschlupfmöglichkeiten in den Gattern sorgen zusätzlich für Fluchtmöglichkeiten.

Viele Rinderhalter fragen sich, wie sie die Anforderungen der novellierten „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1) realisieren können. Die SVLFG-Präventionsexperten helfen dabei, individuelle Lösungen zu finden.


Das ist neu
Geändert wurden unter anderem die Vorgaben für den Bau und Betrieb von baulichen Einrichtungen in der Nutztierhaltung. Einige Regelungen zum Umgang mit Großvieh wurden konkreter gefasst, manche Empfehlungen sind jetzt verbindlich. Dazu gehört, dass Rinderhalter die Deckbullen in Milchviehställen getrennt von der Herde in separaten Deckbullenbuchten halten müssen. Zudem müssen ausreichend Fixier- und Separiereinrichtungen vorhanden sein. Beim Besamen oder Behandeln dürfen sich keine freilaufenden Tiere in dem abgetrennten Bereich aufhalten.

Vergrößerung des Bildes für Blick von oben: Ein Mann im Rinderstall in einer Separationsbucht.
Bei Bedarf lassen sich durch schwenkbare Absperrungen neben den festen Separationsbuchten einfach weitere Separationsbereiche schaffen.

Neue Regelungen haben sich bewährt

Viele der neuen Vorschriften wurden schon lange vor der Novellierung der VSG bei Stallneu- und -umbauten realisiert. Diese Maßnahmen für mehr Arbeitsschutz haben sich dort längst bewährt. Das zeigt: Die neuen Anforderungen lassen sich gut und passend im eigenen Betrieb umsetzen und sorgen für mehr Sicherheit. Um Unternehmern eine Planungssicherheit, zum Beispiel für größere Umbaumaßnahmen, zu geben, gilt für bestehende Ställe eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2024. Für Neubauten gelten die neuen Anforderungen bereits ab jetzt.

Vergrößerung des Bildes für Zwei Kühe im Stall vor Sicherheitsfangfressgittern, separiert durch ein Gatter.
Mit Schwenkgatter und Kette lassen sich einfach Separationsbereiche schaffen. Sicherheitsfangfressgitter ermöglichen es, Tiere einzeln zu fixieren. Der Bügel im unteren Bereich verhindert eine Fehlfixierung und die Gefahr des Festlegens.

Einfache Lösungen prüfen

„Greifen Sie ruhig auf einfache und kostengünstige technische Lösungen zurück, die zum Betrieb passen. Es ist notwendig, die individuellen Umstände im Betrieb bei der Umsetzung einzubeziehen“, erklärt Dr. Florian Heuser, Branchenreferent im Bereich Landwirtschaft der SVLFG. Für eine Separationsbucht zum Beispiel gibt es Optionen, die wenig Platz brauchen und nachträglich eingebaut werden können. Auch Tore und Gatter lassen sich fast überall mit einem überschaubaren Aufwand nachrüsten und schaffen die benötigten Separationsbereiche.

SVLFG-Experten beraten

Die Präventionsexperten der SVLFG beraten die Mitgliedsbetriebe auf Wunsch gerne vor Ort. „Für jeden Betrieb gibt es passende, bezahlbare Lösungen. Zum Beispiel Im Rahmen einer kostenlosen persönlichen Bauberatung helfen wir dabei, diese gemeinsam mit dem Unternehmer zu finden“, erläutert Dr. Heuser weiter. 

Bei den SVLFG-Seminaren zur sicheren Rinderhaltung können sich die Teilnehmer mit den neuen Regelungen vertraut machen. Details zu den Seminarinhalten finden Interessierte auf der Internetseite: 
www.svlfg.de/seminar-sicherer-umgang-mit-rindern

Vergrößerung des Bildes für Ein Mann öffnet im Rinderstall ein Gitter zu einem abgesperrten Bereich..
Absperrungen zum Einhängen schaffen individuelle Separationsbereiche nach Bedarf.

Hohe Unfallzahlen machten Änderung notwendig

Tierhaltung ist ein Unfallschwerpunkt in der Landwirtschaft. Allein 2020 ereigneten sich 14.781 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Umgang mit Tieren – 15 davon tödlich. Knapp die Hälfte der Verletzten und Toten waren Personen, die mit Rindern gearbeitet haben. Die Vorgaben in der geänderten VSG 4.1 sollen Tierbetreuer bei der Arbeit besser schützen.

Weitere Informationen

Vergrößerung des Bildes für In einem Rinderstall befindet sich ein Behandlungsstand mit einer Kuh. Ein Mann steht rechts daneben..
Den in den Stall integrierten Behandlungsstand kennen die Kühe. Sie lassen sich darin einfach und schnell einfangen, fixieren und behandeln. Der Stand ist höhenverstellbar. Er ermöglicht das Arbeiten in ergonomisch sinnvoller Höhe. Abgrenzungen um den Stand herum verhindern, dass andere Tiere den Tierbetreuer verletzen.

Informationsquelle Internet