Rote Karte für weißen Hautkrebs: Hau(p)tsache gesund
12.08.2021
Nach wie vor ist weißer Hautkrebs die häufigste Berufskrankheit in der Grünen Branche. Dabei kann diesem mit einfachen Mitteln und Verhaltensweisen vorgebeugt werden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, wie Sie dem weißen Hautkrebs die rote Karte zeigen können.
Im Jahr 2020 gingen die der SVLFG 2.552 Verdachtsanzeigen auf eine berufsbedingte Hauterkrankung ein. Durch UV-Strahlung entstehende Karzinome und Keratosen bilden dabei den Hauptanteil.
Wie entsteht weißer Hautkrebs?
Verursacht wird weißer Hautkrebs durch ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung). Die Haut kann sich in begrenztem Maße aus eigener Kraft schützen. Ist die UV-Dosis im Laufe des Tages jedoch zu hoch, reicht der Eigenschutz nicht mehr aus. Das Ergebnis sind Hautrötungen bis hin zum schmerzhaften Sonnenbrand. UV-Strahlung dringt in die Hautzellen ein und kann dort die DNA, also den Bauplan unserer Zellen, verändern. Zumeist repariert unser Körper krankhafte DNA-Strukturen selbst. Wird der Schaden jedoch größer, ist er damit überfordert. Dann kann an den betroffenen Stellen Krebs entstehen. In den letzten Jahrzehnten hat der Anteil der UV-Strahlung auch in unseren Breiten zugenommen. Bei Menschen die während der Arbeit der Sonneneinstrahlung ungeschützt ausgesetzt sind, steigt damit die Gefahr einer Erkrankung. Arbeitgeber müssen deshalb konkrete Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten ergreifen.
Sonnenschutz hilft
Besonders empfindlich auf Sonnenlicht reagiert die Haut auf den sogenannten Sonnenterassen des Körpers. Dazu zählen Stirn, Glatze, Nasenrücken, Ohren, Lippen, Kinn, Schultern und Rücken.
Meinrad Fußeder, Präventionsfachmann der SVLFG gibt Tipps und Hinweise, wie Arbeitgeber die UV-Belastung an Arbeitsplätzen gering halten können. „Grundsätzlich gilt auch hier, dass technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Vorrang haben vor persönlichen“, so Fußeder. Er gibt Beispiele für gelungenen UV-Schutz, die sich in der Praxis bewährt haben:
- Arbeitsplätze im Freien mit Sonnensegeln oder –schirmen überdachen
- Arbeiten in den Schattenbereich von Bäumen oder Gebäuden verlegen
- Geschlossene und klimatisierte Fahrzeugkabinen nutzen. Sie schützen vor UV-Strahlen.
- Arbeiten im Freien frühmorgens oder nach 15 Uhr ausführen. Die sonnenintensive Mittagszeit von 10 bis 15 Uhr eignet sich für Tätigkeiten in sonnengeschützten Räumen.
Als persönliche Schutzmaßnahmen eignen sich:
- Leichte körperbedeckende Kleidung aus Baumwollstoff und eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe und Nackenschutz
- Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor 30 bis 50 für freie Körperstellen. Regelmäßiges Nachcremen nicht vergessen! Achtung: Das Nachcremen verlängert nicht die Schutzzeit!
- Sonnenschutzbrille mit UV-Schutz
Aktion mit den bayerischen Landfrauen
Alleine mit ihrer Gesundheitsoffensive „Hau(p)tsache gesund“ haben die Landfrauen im Bayerischen Bauernverband und die SVLFG bereits mehr als 5.000 Menschen darüber informiert, wie das gelingt. Anneliese Göller, Landesbäuerin und Mitglied des SVLFG-Präventionsausschusses betont den Wert der gemeinsamen Aktion: „Die Gesundheitsoffensive der Landfrauen im Bayerischen Bauernverband ‚Hau(p)tsache gesund!‘ war ein voller Erfolg. Über 5.200 Interessierte konnten wir zum Thema Hautgesundheit aufklären. Mit unserem BBV-Bildungswerk sind wir bayernweit aktiv. Die SVLFG unterstützt uns hervorragend mit ihrem flächendeckenden Netzwerk an Referenten. Viele Frauen aus der Landwirtschaft sind bei der SVLFG versichert.“
Christine Singer, stellvertretende Landesbäuerin und Mitglied des SVLFG-Gesundheitsserviceausschusses, ergänzt: „Hautschutz ist für Bäuerinnen wichtig, weil wir viel im Freien arbeiten. Hautkrebs durch natürliche Sonneneinstrahlung ist weit verbreitet. Mit praktischen Tipps an der Hand wissen wir nun, worauf es beim Hautschutz ankommt und wie wichtig ein regelmäßiges Hautscreening ist. Wir freuen uns, auch in Zukunft wichtige Gesundheitsthemen über unser BBV-Bildungswerk als Gesundheitsoffensiven gemeinsam mit der SVLFG bayernweit ausrollen zu können.“
Das ist neu: Die SVLFG-Infobox
Versicherten Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit stellt die SVLFG die Informationsbox „Hitze- und Sonnenschutz“ kostenlos zur Verfügung. In der Box sind fertige Unterweisungshilfen, Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung, Informations-Plakate, Flyer, eine Broschüre, Info-Karten, UV-Check-Karten und vieles mehr enthalten. So kann die jährliche Unterweisung der Beschäftigten künftig ohne großen Aufwand durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Sonnenschutz bei der Arbeit und zur Infobox gibt es online unter: www.svlfg.de/sonnenschutz.
Die Box kann unter Angabe der Versichertennummer angefordert werden unter der Telefonnummer 0561 785-10010 oder per Mail an bgf-koordinierungsstelle@svlfg.de.
Weitere Informationen zum Unfallgeschehen in den grünen Branchen, zu den Berufserkrankungen sowie zur Arbeit der Prävention gibt der SVLFG-Präventionsbericht für das Jahr 2020. Er steht im Internet bereit unter: www.svlfg.de/praeventionsbericht_2020