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Patientenschulungen: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

05.07.2022

Die Krankenkassen helfen ihren chronisch kranken Versicherten mit einer Kostenübernahme für Patientenschulungen dabei, ungesunde Lebensgewohnheiten über Bord zu werfen. Dies erfordert von den Teilnehmenden neben der aktiven Mitwirkung eine hohe Eigenmotivation und -initiative.


Bei einer Patientenschulung handelt es sich um eine interdisziplinäre, informations-, verhaltens- und handlungsorientierte Maßnahme für chronisch Kranke und gegebenenfalls deren Angehörige bzw. ständige Betreuungspersonen. Das Programm wird ambulant und wohnortnah durchgeführt.

Wer gilt als chronisch krank?

Chronisch krank ist, wer als Patientin bzw. Patient dauerhaft ärztlich behandelt wird. Das ist der Fall, wenn voraussichtlich ein Jahr lang ärztliche Behandlung notwendig ist, die regelmäßig und mindestens einmal im Quartal stattfindende Kontakte mit der Ärztin/dem Arzt erfordert, um eine ausreichende Beherrschung der Erkrankung, die Ursache für die Patientenschulung ist, zu sichern.

Was ist das Ziel der Schulung?

Die Teilnehmenden an einer solchen Maßnahme sollen zum Selbstmanagement befähigt werden; möglicherweise entstehende Beeinträchtigungen oder auch Folgeerkrankungen sollen vermieden werden. Qualitätsgesicherte Patientenschulungsmaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen eines interaktiven Gruppenprogramms durchgeführt und verfolgen das Ziel, die Mitarbeit der Betroffenen bei der medizinischen Behandlung und die Fähigkeit zum selbstverantwortlichen Umgang mit der Erkrankung in Kooperation mit professioneller Hilfe zu stärken.

Wer kann teilnehmen?

Im Ernährungsbereich können Patientinnen und Patienten mit Adipositas (starkes Übergewicht) unter bestimmten Voraussetzungen an qualifizierten Patientenschulungsmaßnahmen teilnehmen. Für Kinder und Jugendliche kommen solche Maßnahmen zum Beispiel bei extremer Adipositas (BMI über 99,5) oder bei starker Adipositas mit einhergehenden Begleiterkrankungen oder Risikofaktoren wie arterieller Hypertonie oder Diabetes mellitus Typ 2 in Betracht.
Bei Erwachsenen kann die Teilnahme beispielsweise erforderlich sein, wenn der BMI über 40kg/m² liegt. Der BMI ergibt sich aus dem aus dem Quotienten aus Körpergewicht und Körpergröße zum Quadrat (kg/m2). In jedem Fall müssen vorher eigene Maßnahmen und eine ärztliche Behandlung zur Gewichtsreduktion durchgeführt und erfolglos geblieben sein. Außerdem darf kein Grund vorliegen, der die Teilnahme an einer solchen Maßnahme ausschließt, zum Beispiel psychische Störungen bzw. Erkrankungen wie Bulimie oder die fehlende Motivation zur aktiven Mitwirkung am Programm.

Wie läuft die Schulung ab?

Die Maßnahmen dauern in der Regel zwischen sechs und zwölf Monate an. Sie verfolgen insbesondere das Ziel, das Körpergewicht während der Schulung - aber auch danach - durch eine dauerhafte Veränderung des Ess- und Bewegungsverhaltens zu reduzieren. Er werden Strategien zur Problembewältigung erarbeitet und gelehrt, Rückfälle vorzubeugen. Außerdem soll die Lebensqualität gesteigert und ein chirurgischen Eingriff vermieden werden.

Wie können die Ziele erreicht werden?

Den Teilnehmenden werden Inhalte zu den Komponenten Ernährung, Bewegung und Verhaltenstherapie vermittelt. Zu den Bestandteilen des Themenkomplexes „Ernährung“ gehören zum Beispiel die Information und Aufklärung über die Zusammenhänge von Essen, Trinken und Körpergewicht. Beginnend bei der Lebensmittelauswahl über deren Zusammenstellung bis hin zur Zubereitung. Berücksichtigt werden dabei die individuellen Vorlieben und Alltagsbedingungen. Es wird der Einsatz geeigneter Methoden und Medien zur Unterstützung in der praktischen Umsetzung vermittelt und regelmäßige Gewichtskontrollen durchgeführt. Bei der Ausgestaltung des Moduls „Bewegung“ steht die Ermutigung, sich mehr im Alltag zu bewegen im Fokus. Bei den verhaltenstherapeutischen Interventionen geht es zum Beispiel um die Selbstbeobachtung von Verhalten und Fortschritt (Gewicht, Nahrungsmenge, Bewegung) oder auch um das Erlernen von Strategien zum Umgang mit wieder steigendem Körpergewicht.

Welche Anforderungen müssen Anbieter erfüllen?

Die Anbieter solcher Schulungsmaßnahmen müssen bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen, ein Schulungskonzept vorlegen und Angaben zur Wirksamkeit vorbringen. Dies wird von der Krankenkasse überprüft und - sofern alle Voraussetzungen vorliegen - anerkannt.

Wer trägt die Kosten?

Die Kostenübernahme für ein solches Schulungsprogramm muss vorher bei der LKK unter Vorlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung beantragt werden. Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, kann die LKK 80 Prozent der erstattungsfähigen Schulungskosten übernehmen.