Sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
04.03.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat strengere Regeln für den Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) festgelegt. Die SVLFG rät: Gehen Sie beim Pflanzenschutz nach dem S.T.O.P.-Prinzip vor und schützen Sie Ihre Gesundheit.
Planen Sie alle Arbeiten sowie den nötigen Schutz des Menschen gewissenhaft und handhaben Sie die Pflanzenschutzmittel besonders sorgfältig. Beachten Sie unbedingt die auf den Sicherheitsdatenblättern, den Verpackungen oder den Etiketten der Pflanzenschutzmittel vorgegebenen Schutzmaßnahmen. Auch die Online-Datenbank „Pflanzenschutzmittel“ des BVL informiert unter www.bvl.bund.de darüber, welche Schutzmaßnahmen wann notwendig werden. Unter www.bvl.bund.de/psa hat das BVL eine Übersichtsliste für zugelassene PSA erstellt, die einen guten Marktüberblick bietet.
Das S.T.O.P Prinzip
Die Gefährdungsbeurteilung und darauf aufbauend alle erforderlichen Maßnahmen nach dem S.T.O.P.-Prinzip helfen dabei, Gesundheitsgefahren zu verringern.
Das S.T.O.P. – Prinzip legt die Reihenfolge fest, in der gesundheitsförderliche und schützende Maßnahmen ergriffen werden sollten. S.T.O.P steht dabei für Substitution, Technische sowie Organisatorische Schutzmaßnahmen und Persönliche Schutzmaßnahmen.
Substitution sowie Technische und Organisatorische Maßnahmen nützen allen Beschäftigten gleichermaßen. Sie sind nicht vom Verhalten oder der Kooperationsbereitschaft Einzelner abhängig und haben deshalb Vorrang vor den Persönlichen Schutzmaßnahmen. Arbeitgeber legen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Schutzmaßnahmen im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln erforderlich sind.
Substitution bedeutet Ersatz
Im konkreten Fall heißt das: Wählen Sie Arbeitsverfahren, die den Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel reduzieren. Eine bessere Qualifizierung der betreffenden Mitarbeiter und das Wissen um neue Technologien helfen dabei.
Technische Schutzmaßnahmen sorgen für Komfort und Sicherheit
Im Arbeitsverfahren Pflanzenschutz werden folgende Arbeitsschritte unterschieden:
- Anmischen und Einspülen
- Ausbringen
- Reparatur und Reinigung
- Nachfolgearbeiten
Ein Beispiel für eine gelungene Technische Schutzmaßnahme beim Anmischen und Einspülen sind Closed Transfer Systeme (CTS). Diese geschlossenen Systeme minimieren den Kontakt eines Anwenders mit konzentrierten Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus wird das Risiko eines Eintrages in die Umwelt stark vermindert.
Pflanzenschutzkabinen
Die Sicherheitsnorm EN 15695 unterteilt Traktorkabinen in vier Kategorien:
Fahrerkabinen der Kategorie 1 schützen weder vor Staub, noch vor Pflanzenschutzmitteln.
Fahrerkabinen der Kategorie 2 schützen vor Stäuben. Das BVL hat in einer Fachmeldung geregelt, welche weiteren Schutzmaßnahmen in Kabinen dieser Kategorie eingehalten werden müssen. Dichtschließende Kabine der Kategorien 2 mit einer Klimaanlage, funktionierenden Zuluft-Filterung, die den Hersteller vorgaben entspricht, schützen vor Staub und Pflanzenschutzmitteln. Der Fahrer benötigt in diesen Kabinen über seine übliche lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk hinaus keine weitere PSA. Ausnahme: Erfordert ein Pflanzenschutzmittel Atemschutz, muss dieser auch in Kabinen der Kategorie 2 getragen werden.
Kabinen der Kategorie 3 schützen vor Staub und vor dem Spritznebel flüssiger Pflanzenschutzmitteln (Spritznebel), die Kabinen der Kategorie 4 darüber hinaus auch vor deren Dämpfen.
Wenn der Fahrer die Kabine verlässt, kann er über den Griff mit dem Wirkstoff in Kontakt kommen. Insofern ist es wichtig, zumindest Einweghandschuhe der Klasse G1 in der Kabine mit zu führen, die er anzieht, wenn er aussteigt. Die Handschuhe dürfen nach dem Gebrauch nicht wieder in den Innenraum der Kabine gelangen.
Organisation
Im Rahmen einer durchdachten Arbeitsorganisation werden die Planung des Arbeitsablaufs und das Verhalten am Arbeitsplatz festgelegt. Dabei werden zum Beispiel die Fragen nach der Verfügbarkeit, der Auswahl und der Pflege der persönlichen Schutzausrüstung geklärt. Weitere wichtige Themen sind der korrekten Umgang sowie die Lagerung der Pflanzenschutzmittel.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Welche Schutzkleidung ist die richtige?
Bei Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln muss jeder grundsätzlich lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerkgemäß der Vorgaben des BVL tragen. Häufig ist jedoch eine weitergehende Schutzausrüstung erforderlich, denn Pflanzenschutzmittel können auch über die Atmung, die Schleimhäute und über die Haut aufgenommen werden. Chemikalienschutzkleidung kann einen vergleichbaren Schutz bieten.
Wichtig: Legen Sie die benutzte persönliche Schutzausrüstung ab, wenn Sie die Pflanzenschutzarbeiten abgeschlossen haben.
Der Körperschutz richtet sich danach, wie stark der Mensch dem Pflanzenschutzmittel bei der Arbeit ausgesetzt ist (Grad der Exposition). Die Sicherheitsnorm EN ISO 27065 unterscheidet:
- C1: schwacher Schutz (ausreichend bei verdünnten Pflanzenschutzmitteln)
- C2: mittleren Schutz (ausreichend bei verdünnten Pflanzenschutzmitteln)
- C3: starken Schutz (erforderlich bei konzentrierten Pflanzenschutzmitteln)
Zum Anmischen hat sich eine zertifizierte Ärmelschürze bewährt. Sie schützt den Körper zuverlässig.
Die Sicherheitsnorm ISO 18889 beschreibt und unterscheidet drei Arten von Handschuhen:
- G1: Schutz vor anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln
- G2: Schutz vor Konzentraten
- GR: Schutz vor getrocknetem Spritzbelag bei Nachfolgearbeiten.
Auch Handschuhe nach der Chemikaliennorm EN 3 bieten alternativ einen ausreichenden Schutz.
Unterschieden wird der Schutz vor Staub bei pulverförmigen Produkten und Granulaten oder der Schutz vor Gasen. Mechanische Filter P1, P2, P3 halten feste Partikel und flüssige Aerosole zurück. Die Schutzwirkung steigt mit der Zahl, die dem Buchstaben P folgt. Chemische Filter A, B, E, K – Jeder Buchstabe steht für den Schutz gegenüber bestimmter Dämpfe oder Gase. Den Buchstaben folgen Zahlen. Je höher die Zahl, desto besser der Schutz. Für die Mehrzahl der Anwendungen auf dem Feld ist eine FFP2-Maske ausreichend. Sollte zusätzlicher Schutz erforderlich sein, bieten kombinierte A2P2- oder A2P3-Filter höhere Sicherheit.
PSA bei Nachfolgearbeiten
Sind die Pflanzenschutzmittel angetrocknet, bewahren in der Regel lange Arbeitskleidung, die passenden Sicherheitsschuhe und gegebenenfalls Handschuhe der Klasse GR, G1 oder alternativ ein Einmalhandschuh nach EN 374 Typ C vor Gesundheitsgefährdungen.
PSA immer dabei
Wenn während der Anwendung die Fahrerkabine zur Beseitigung von Störungen am Gerät oder arbeiten an der Kultur verlassen werden muss.
Auch bei Arbeiten am Pflanzenschutzgerät in der Kultur gearbeitet wird, muss auch dabei die erforderliche PSA getragen werden. Führen Sie Ihre PSA deshalb immer in einem dichtschließenden Behälter mit. Neuere Pflanzenschutzgeräte verfügen werksseitig über ein Aufbewahrungsfach dafür, so dass PSA, die mit dem Pflanzenschutzmittel in Kontakt gekommen ist, nicht in der Fahrzeugkabine transportiert werden muss.
Zertifizierte Ärmelschürze mit Rückenverschluss kann Schutzanzug ersetzen
Wenn das An- und Ausziehen der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) schnell und einfach geht, ist es auch kein Aufwand, sie zu tragen. Gemeinsam haben die Pflanzenschutzindustrie, PSA-Hersteller und die SVLFG deshalb eine langlebige und robuste Chemikalienschürze mit Ärmeln entwickelt.
Die Schürze schützt einen Großteil des Oberkörpers, die Beine und die Arme. In Verbindung mit langer Arbeitskleidung und Pflanzenschutzhandschuhen ist sie ideal, um zum Beispiel sicher und komfortabel Spritzflüssigkeit anzusetzen und den Tank der Pflanzenschutzgeräte zu befüllen. Außerdem kann sie den ansonsten vorgeschriebenen Schutzanzug bei folgenden Tätigkeiten ersetzen:
- Befüllen eines Granulatstreuers
- Umgang mit behandeltem Saatgut
- Reinigung von Maschinen/Geräten
- Tätigkeiten außerhalb der Schlepperkabine wie zum Beispiel der Störungsbeseitigung
Die SVLFG rät: Achten Sie beim Kauf genau auf die Kennzeichnung nach der Norm EN ISO 27065 alternativ 14605 Typ 3 oder 4. So sind Verwechslungen mit ähnlich aussehenden Produkten, die keine ausreichende Schutzfunktion aufweisen, ausgeschlossen.
Die Ärmelschürze ist vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Anwendung im Pflanzenschutz zugelassen und ersetzt die bisher vorgeschriebene Chemikalienschürze. Weitere Informationen gibt es im Fachhandel für Persönliche Schutzausrüstung sowie unter www.bvl.bund.de/psa.