„Zum Glück reicht wenigstens das Geld“
02.04.2024
Die von der Sozialversicherung für Landwirtschaft und Forsten (SVLFG) angebotene Zusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Grundabsicherung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit
Niemand geht davon aus, bei der Arbeit schwer zu verunglücken. Aber was ist, wenn dieser schreckliche Fall doch eintritt? Die Zusatzversicherung der SVLFG bietet im Ernstfall über die gesetzlichen Ansprüche aus der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) hinaus eine höhere finanzielle Sicherheit. Statt sich um fehlende Einkünfte sorgen zu müssen, können Unfallopfer ihre ganze Energie in die Genesung fließen lassen. Bleibt eine dauerhafte Beeinträchtigung, helfen die Rentenzahlungen dabei, das Leben mit dem Handicap, so gut es geht, positiv zu gestalten.
Finanziell gut gestellt
Martin Dellers aus Neuenburg in Baden-Württemberg hat frühzeitig für sich und seine Ehefrau eine Zusatzversicherung bei der SVLFG abgeschlossen. Heute wirbt er unter Berufskollegen offensiv für die Zusatzversicherung. „Bei unseren Bauernverbandstreffen hat der Bezirksvorsitzende immer wieder die soziale Absicherung bei einem Arbeitsunfall angesprochen. Das hat mich damals nachdenklich gemacht“, erzählt er. So wie Dellers handhaben es fast alle Landwirte in Neuenburg, so Dellers. Viele haben bei Berufskollegen miterleben müssen, was es heißt, nach einem Unfall nicht ausreichend abgesichert zu sein. „Wer seinen Betrieb nach einem Unfall nicht weiterführen kann, steht schnell am Rand seiner Existenz und muss verkaufen. Das sollte uns nicht passieren“, sagt Dellers zu seinen Beweggründen für den Vertragsabschluss. Einige Zeit nach dem Vertragsabschluss trat für das Ehepaar das Undenkbare ein. „Meine Frau ist im Rinderstall verunglückt. Beim Abkalben wurde sie von der Kuh so schwer verletzt, dass sie mit dem Hubschrauber in die Klinik gebracht werden musste“, blickt Martin Dellers zurück. Banges Warten und Hoffen über viele Wochen folgten. Das Leben der Landwirtin hing am seidenen Faden. Endlich dann die erleichternde Nachricht: Dank der aufwändigen und teuren Behandlungsmethoden überlebte sie. „Wir sind sehr dankbar, dass die BG alle Kosten dafür übernommen hat“, so das Ehepaar. Seitdem leidet Gisela Dellers jedoch an schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen. Der Alltag des Ehepaars veränderte sich durch den Arbeitsunfall völlig. Nach den traumatischen Ereignissen konnte Martin Dellers keine Rinder mehr auf dem Betrieb ertragen. Er bewirtschaftet seitdem nur noch die Flächen und widmet seine Zeit der Pflege seiner Frau, die auch Jahre nach dem Unfall noch unter Lähmungserscheinungen leidet. Sie ist schwach und vollständig auf die Unterstützung ihres Mannes angewiesen. Zusätzlich zur täglichen Pflege bringt Martin Dellers seine Gattin zu den medizinischen Anwendungen. Nebenbei versorgt er den Haushalt. Jeder Tag fordert enorm viel Kraft und Mut von dem Ehepaar. Fest stehen sie zueinander. Auch wenn kein Geld der Welt die Gesundheit von Gisela Dellers zurückbringt, erleichtern die regelmäßigen Zahlungen aus der Zusatzversicherung dem Ehepaar das Leben. „Zumindest brauchen wir uns keine finanziellen Sorgen machen“, tröstet sich Martin Dellers. Die erhöhte Rentenzahlung ersetzt zum Teil den Einkommensausfall, der durch den Unfall von Gisela Dellers entstanden ist und sichert damit vor allem den Lebensunterhalt ab. So bleibt dem Ehepaar noch Geld für mehr und weitergehende therapeutische Anwendungen und medizinische Leistungen. „Sollte ich das alles irgendwann nicht mehr alleine schaffen, hilft uns die Rente aus der Zusatzversicherung dabei, eine Hilfskraft zu bezahlen.“ Eindringlich appelliert der Landwirt an seine Berufskolleginnen und Berufskollegen, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Fragen an den Experten für die Zusatzversicherung der SVLFG Roland Spittler
Warum ist die Zusatzversicherung für Selbständige so wichtig?
Erleiden Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einen Arbeits- oder Wegeunfall beziehungsweise erkranken sie berufsbedingt, dann übernimmt die BG die Kosten für die medizinische Versorgung und gleicht den finanziellen Schaden auf der Grundlage des tatsächlichen Einkommens aus. Bei Selbständigen ist das anders. Die Geldleistungen an die Unternehmerinnen und Unternehmer, an deren Ehegattinnen beziehungsweise Ehegatten oder an mitarbeitende Familienangehörige sind nur eine Grundabsicherung. So vermeidet der Gesetzgeber höhere Pflichtbeiträge zur Unfallversicherung. Ob diese Grundsicherung im Ernstfall ausreicht, um das Unternehmen und den gewohnten Lebensstandard zu halten, muss jeder für sich und seine Verhältnisse selber entscheiden. Wird mehr Geld als die Grundabsicherung benötigt, ist die Zusatzversicherung der SVLFG eine interessante Möglichkeit, die entstehende Einkommenslücke bei einem Unfall zu verringern. Die SVLFG bezahlt die Leistungen aus der Zusatzversicherung zusätzlich zum Verletztengeld und zur Verletzten- beziehungsweise Hinterbliebenenrente.
Warum sollte ich die Zusatzversicherung bei der SVLFG abschließen?
Die SVLFG arbeitet nicht gewinnorientiert. Außerdem fallen keine zusätzlichen Verwaltungskosten an, denn alle Leistungen – egal, ob aus der Zusatzversicherung oder nach dem Gesetz – werden von denselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeitet. Das spart beides Geld. Außerdem ist es für Betroffene einfacher, wenn sie einen Ansprechpartner für alle Fragen haben. Leider steht Unfallopfern und ihren Angehörigen immer bürokratischer Aufwand ins Haus. Bei der Zusatzversicherung durch die SVLFG hält er sich aber zumindest teilweise in Grenzen, da sowohl die gesetzlichen Leistungen als auch die der Zusatzversicherung aus einer Hand kommen. Das heißt, Antragstellung und -bewilligung gehen in beiden Fällen den gleichen Weg. Für die Auszahlung gelten ebenfalls die gleichen Voraussetzungen. Die Leistungen der Zusatzversicherung werden für die gleiche Zeitdauer – bei Renten gegebenenfalls lebenslang – gewährt und unbürokratisch zusammen ausgezahlt. Aufreibende zusätzliche Bürokratie mit anderen Versicherungsunternehmen sowie weitere Gutachtertermine bleiben den Betroffenen erspart. Gut zu wissen ist auch, dass es keine Wartefristen gibt. Mit dem Vertragsabschluss sind die Versicherten abgesichert und erhalten die vollen Leistungen.
Um wieviel erhöht die Zusatzversicherung das Verletztengeld?
Verletztengeld wird ab der dritten Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Es gleicht den unfallbedingten Arbeitseinkommensverlust aus. Ohne Zusatzversicherung beträgt das gesetzliche Verletztengeld 2024 täglich 21,56 Euro. Für Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung, zum Beispiel Gartenlandschaftsbaubetriebe oder Lohnunternehmen, liegt der Tagessatz bei 34,07 Euro. Durch Abschluss einer Zusatzversicherung kann der Anspruch erhöht und damit dem tatsächlichen Einkommensverlust angepasst werden. Beispielsweise steigt das Verletztengeld von 21,56 Euro auf 77,12 Euro täglich durch eine Zusatzversicherung über einen zusätzlich versicherten Jahresarbeitsverdienst (JAV) von 25.000 Euro. Die Höchstgrenze des zusätzlichen JAV liegt bei von 50.000 Euro. Mehr kann ein Unternehmer nicht versichern. Dann liegt der Verletztengeldanspruch bei 132, 67 Euro täglich.
Wie sieht die Rechnung bei der Unfallrente aus?
Leidet das Unfallopfer langfristig an den Folgen der Verletzungen, ist eine finanzielle Absicherung besonders wichtig. Ist zum Beispiel die Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall um 80 Prozent vermindert, beträgt die gesetzliche Verletztenrente monatlich 681,41 Euro. Bei einem zusätzlich versicherten JAV von 25.000 Euro beträgt die monatliche Rente 1.792,52 Euro. Im Vergleich zur gesetzlichen Hinterbliebenenrente für Witwen und Witwer, die derzeit bei 511,06 Euro liegt, erhöht sich der Anspruch bei 25.000 Euro zusätzlich versicherten JAV auf monatlich 1.344,39 Euro.
Wie finde ich heraus, welche Versicherungssumme für mich passt?
Die Zusatzversicherung ist ein sehr flexibles Instrument der individuellen betrieblichen Absicherung. Grundsätzlich können Sie einen zusätzlichen Jahresarbeitsverdienst zwischen 2.500 und 50.000 Euro vereinbaren. Je nach Lebens- und Unternehmenssituation können Versicherte die Zusatzversicherung im laufenden Jahr oder zum Ende des Jahres anpassen. Auch eine Kündigung ist zum Monatsende möglich.. Der Beitrag wird jährlich nachträglich erhoben. Für die beispielhaft aufgeführte zusätzliche Versicherungssumme von 25.000 Euro lag der Jahresbeitrag 2023 bei 460,74 Euro. Wer es genauer wissen möchte, der kann sich auf Homepage der SVLFG informieren. Unter www.svlfg.de/zusatzversicherung-bg gibt es einen Beitragsrechner und Berechnungsbeispiele.