Unfallverhütungsvorschrift: Das ist neu bei der Seilklettertechnik
29.03.2022
Die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Betrieben und Schulungsstätten praktikabler umsetzen – mit diesem Ziel wurde die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz „Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen“ (VSG 4.2) Ende 2021 nochmals in wenigen Details angepasst.
Betroffen sind vor allem die Anforderungen an die Seilklettertechnik (SKT) in der Baumpflege. Hierzu hatte es einige Rückmeldungen aus der Praxis ergeben, die bei der Aktualisierung der Regelungen berücksichtigt wurden.
Fachkunde über Bruch- und Standsicherheit
Die Sicherheitsregeln für die SKT wurden bereits mit der vorletzten Anpassung auf das Arbeiten ohne Motorsäge (SKT-A-Niveau) ausgedehnt. Somit gelten jetzt für alle seilunterstützten Baumkletterarbeiten umfassende Fachkundeanforderungen.
Die Rahmenlehrpläne beider Fachkundestufen wurden überarbeitet. Die baumpflegerische Grundfachkunde in den Lehrgängen SKT-A bzw. SKT-B beinhaltet nun auch die Bruch- und Standsicherheit von Bäumen. Dieses Wissen ist Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme am SKT-A-Kurs.
Jeder Teilnehmende eines SKT-A-Kurses muss somit im Vorfeld bestimmte Kenntnisse erwerben, zum Beispiel durch einen eintägigen Lehrgang in einer Kletterschule. Ebenso ist es möglich, sich die Kenntnisse in einem Baumpflege-Fachbetrieb praktisch vermitteln zu lassen. Diese Fachkundevermittlung im Betrieb darf nur durch folgende geeignete Personen erfolgen:
- ETW – European Tree Worker
- Fachagrarwirt Baumpflege
- ETT – European Tree Technician
- Dipl.-Ing./Bachelor Arboristik
- Meister Gartenbau mit mehrjähriger Erfahrung in der Baumpflege
- Forstwirtschaftsmeister, Forsttechniker
- Dipl.-Ing./Bachelor/Master Forstwirtschaft
- Dipl.-Ing./Bachelor/Master Gartenbau mit mehrjähriger Erfahrung in der Baumpflege
- öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege
- SKT-Ausbilder mit Ausbilder-Ausweis
Sofern potentielle A-Kurs-Teilnehmer andere, schon vorhandene Qualifikationen, wie zum Beispiel VTA-Kurs, zertifizierter Baumkontrolleur etc., nachweisen können, werden diese als gleichwertig anerkannt. Es muss dann keine gesonderte Fachkunde zur Bruch- und Standsicherheit von Bäumen mehr nachweisen werden.
Vorkenntnisse sollen A-Kurs entlasten
Entscheidend ist bei alledem, dass nun entsprechende Vorkenntnisse über die Erkennung von baumspezifischen Faktoren für die Stand- bzw. Bruchsicherheit mit zum SKT-A-Kurs gebracht werden, die dann im Kurs nicht mehr vermittelt werden müssen, sondern ggf. am Objekt noch vertieft werden können. Die nun geforderten Kenntnisse sind nicht Bestand-teil der Rahmenlehrpläne SKT-A und SKT-B, da es hier um die Vermittlung der eigentlichen Zugangstechnik geht. Gleichwohl sind diese Vorkenntnisse – oder eher deren Fehlen – im praktischen Einsatz oftmals bei Unfalluntersuchungen als entscheidend zu bewerten.
Bisherige Grundpfeiler der SKT bleiben
Weiterhin bleiben die Leitung und Aufsicht bei der Planung und Ausführung der Arbeiten, die präzise Einhaltung der Ausführungsbestimmungen beim Klettern, der Werkzeug- und Geräteeinsatz sowie die Sachkundeprüfung der Ausrüstungen Grundpfeiler in der SKT-Anwendung in der Baumpflege.
Der Fachkundeerwerb an einer von der SVLFG anerkannten Fortbildungsstätte mit hierfür anerkannten Ausbildern bleibt unumgänglich, ebenso das Mitführen des von der SVLFG nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme (SKT-B) ausgestellten Fachkundeausweises durch den Anwender
Alle diese vorgenannten Aspekte wurden bei der Revision der VSG 4.2 an die derzeitigen Realitäten angepasst, um sie lesbarer und anwendbarer zu machen.
Weitere Informationen
Die aktuelle Fassung der VSG 4.2 stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de bereit. Bei weiteren Fragen beraten die Präventionsmitarbeiter, zu finden im Internet unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.
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