Fachkraft für Arbeitssicherheit – Ausbildung
Als fachkundiger Berater zur Arbeitssicherheit im Unternehmen benötigen Sie eine grundlegende und branchenspezifische Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Hier erhalten Sie Informationen zu Aufgaben, Ausbildung und Eignung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und können sich für die Ausbildung anmelden.
Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit – auch Sifa genannt - beraten Sie Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte und unterstützen sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes, bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einschließlich der gesundheitsfördernden Gestaltung der Arbeit.
Auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Umsetzung der Vollbetreuung hat jedes Unternehmen, das Fremdarbeitskräfte beschäftigt, eine sicherheitstechnische Betreuung nachzuweisen.
Als Arbeitgeber/in können Sie entweder die Dienste eines sicherheitstechnischen Dienstes oder einer freiberuflichen Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen oder Sie lassen Sie einen geeigneten Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden, wenn es die im Unternehmen erforderlichen Einsatzstunden rechtfertigen.
Die Ausbildung bei der SVLFG
Um den Entwicklungen und Anforderungen in der betrieblichen Praxis und im Arbeitsschutz gerecht zu werden, wurde von den Berufsgenossenschaften ein Ausbildungskonzept erstellt, nach dem die SVLFG die zukünftigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausbildet.
Die Ausbildung im Überblick
Wesentliches Merkmal der Ausbildung ist der Wechsel von selbstorgansiertem Lernen (SOL), Präsenzseminaren (SEM) und mehreren Praktika (PRA) sowie aufeinander aufbauenden Lernerfolgskontrollen.
Die Ausbildung ist eingeteilt in drei Ausbildungsstufen, wobei die Ausbildungsstufen I und II (Grund- und vertiefende Ausbildung) durch die Lernfelder 1 - 5 abgedeckt sind.
- Ausbildungsstufe I: Grundausbildung
- Ausbildungsstufe II: Vertiefende Ausbildung
- Ausbildungsstufe III: Branchenspezifische Ausbildung
Lernfeld 6 bildet die Ausbildungsstufe III und wird als branchenspezifisches Lernfeld (Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau) angeboten und ist an den jeweiligen Unfallversicherungsträger gebunden (siehe VSG 1.2).
Nur der Arbeitgeber kann eine Person zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit anmelden.
Nach der Anmeldung erfolgt eine Prüfung, ob der Betrieb die notwendigen Betreuungsstunden aufweist und ob die benannte Person für die Aufgabe geeignet ist.
Bitte melden Sie sich einfach online an oder nutzen Sie das Anmeldeformular in der Broschüre und senden uns Ihre Anmeldung per E-Mail oder Fax.
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- Team Qualifizierung im Bereich Prävention
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Nächste Termine
Thema | Ort | Datum | Kosten | Anmeldung |
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Selbstorganisiertes Lernen (SOL 1 - Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit) |
erstes dazugehöriges Präsenzseminar
18.08. bis 22.08.2025 in Dresden |
zur Seminaranmeldung
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