Als Fachkraft für Arbeitssicherheit – auch Sifa genannt - beraten Sie Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte und unterstützen sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes, bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einschließlich der gesundheitsfördernden Gestaltung der Arbeit.
Auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Umsetzung der Vollbetreuung hat jedes Unternehmen, das Fremdarbeitskräfte beschäftigt, eine sicherheitstechnische Betreuung nachzuweisen.
Als Arbeitgeber/in können Sie entweder die Dienste eines sicherheitstechnischen Dienstes oder einer freiberuflichen Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen oder Sie lassen Sie einen geeigneten Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden, wenn es die im Unternehmen erforderlichen Einsatzstunden rechtfertigen.
Die Ausbildung bei der SVLFG
Um den Entwicklungen und Anforderungen in der betrieblichen Praxis und im Arbeitsschutz gerecht zu werden, wurde von den Berufsgenossenschaften ein Ausbildungskonzept erstellt, nach dem die SVLFG die zukünftigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausbildet.