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Hospizversorgung

Versicherte haben Anspruch auf die Beratung und Unterstützung durch einen ambulanten Hospizdienst oder auf die Versorgung in einem stationären oder teilstationären Hospiz.

Vergrößerung des Bildes für Rückenansicht einer jungen Frau, die - mit einem Patienten im Rollstuhl in der Natur stehend - die Aussicht auf eine Berglandschaft genießt.

Durch die landwirtschaftliche Krankenkasse werden ambulante Hospizdienste gefördert, die eine qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung im häuslichen Bereich erbringen.

Wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten nicht möglich ist, gewährt die landwirtschaftliche Krankenkasse einen Zuschuss zu den Kosten einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz.

Die Betreuung in einem Hospiz umfasst die medizinische und pflegerische Versorgung, aber auch eine soziale und geistig-seelische Betreuung sowie eine Sterbe- und Trauerbegleitung.