Durch die landwirtschaftliche Krankenkasse werden ambulante Hospizdienste gefördert, die eine qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung im häuslichen Bereich erbringen.
Wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten nicht möglich ist, gewährt die landwirtschaftliche Krankenkasse einen Zuschuss zu den Kosten einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz.
Die Betreuung in einem Hospiz umfasst die medizinische und pflegerische Versorgung, aber auch eine soziale und geistig-seelische Betreuung sowie eine Sterbe- und Trauerbegleitung.