Ihre Daten in der ePA
In Ihrer ePA können Sie jederzeit eigenständig Dokumente speichern und verwalten.
Sie können Ihren Leistungserbringern (Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Apotheken sowie Pflegefachkräfte, Hebammen und Entbindungspfleger, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sowie Reha-Kliniken etc.) einen Zugriff auf Ihre ePA erlauben. Damit nicht jeder alles sehen kann, können Sie in Ihrer ePA für jedes Dokument festlegen, wer welches Dokument oder welche Gruppe von Dokumenten einsehen kann.
Wenn Sie einem Leistungserbringer keinen Zugang erlauben oder ihm den Zugang widerrufen haben, kann er keine Dokumente in der ePA speichern.
Sie entscheiden zuerst, ob Ihr Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Apotheken sowie Pflegefachkräfte, Hebammen und Entbindungspfleger, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sowie Reha-Kliniken etc.) Zugang zu Ihrer ePA haben darf. Wenn Sie etwa Ihrem Hausarzt Zugang zu Ihrer ePA geben möchten, erteilen Sie seiner Praxis die Zugriffsrechte.
Außerdem entscheiden Sie für jede Praxis, jedes Krankenhaus oder jede Apotheke, wie lange der Zugang zu Ihrer ePA möglich ist. Dieser Zeitraum reicht von 1 Tag bis zu 18 Monaten. Automatisch werden 7 Tage vorgeschlagen. Sie können diesen Wert jederzeit ändern.
In Ihrer ePA können Sie Ihre medizinisch relevanten Dokumente digital speichern. Diese Dokumente sind z.B. Laborergebnisse, Ärzteberichte oder Befunde, die Sie erhalten haben und sicher ablegen wollen.
Ihre ePA wird, sollten Sie dem nicht widersprechen, nach der Anlage um die bei der LKK hinterlegten Leistungsdaten ergänzt.
Ihr Arzt bzw. Ihr Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) kann in Ihrer ePA alle Dokumente speichern, die für Ihre Behandlung relevant sind. Diese Dokumente können u.a. sein:
- Ihr Medikationsplan. Er listet Ihre Medikamente, sofern Sie mind. drei verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig einnehmen
- Ihr Notfalldatensatz. Er beinhaltet medizinische Daten wie Diagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten oder Medikamente, die für die Notfallversorgung relevant sind. Er kann auch darauf hinweisen, ob und wo Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Organ- und Gewebespendeerklärungen vorhanden sind
Ihre Laborergebnisse, Therapie- und Behandlungsberichte, Befunde oder Diagnosen
Elektronische Arztbriefe (eArztbriefe). Sie halten wichtige Informationen fest, die Ihr Arzt mit Ihren anderen behandelnden Ärzten z.B. im Rahmen einer Überweisung teilen möchte
Die Datenschutzbestimmungen zur Verarbeitung Ihrer Behandlungsdaten durch Ihre Ärzte bzw. Leistungserbringer, die SVLFG und den beauftragten Betreiber (Firma Bitmarck) finden Sie hier in unserer Datenschutzerklärung.
In Ihrer ePA können Sie auch nachvollziehen, wer auf Ihre ePA zugegriffen hat. In der dafür vorgesehenen Rubrik wird Ihnen angezeigt, welcher Berechtigte zu welchem Zeitpunkt Zugriff hatte. Ggf. sehen Sie auch welche Aktion er vorgenommen hat, wie etwa ein Dokument hochladen.