Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) trägt die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose bei Personen ab dem Alter von 60 Jahren und in besonderen Fällen bereits ab dem Alter von 50 Jahren.
Die LKK übernimmt die Kosten für Impfstoff, Impfanamnese, Information über Nutzen und Risiken der Impfung sowie den Eintrag im Impfpass. Die STIKO empfiehlt die Impfung zur Verhütung von Herpes zoster (Gürtelrose), seinen Komplikationen und Spätfolgen für Personen ab einem Alter von 60 Jahren. Aufgrund des erhöhten Risikos empfiehlt sie diese auch ab einem Alter von 50 Jahren für Menschen mit:
- Angeborenem oder erworbenem Immundefekt
- HIV-Infektion
- Rheumatoider Arthritis
- Schmetterlingsflechte (Lupus erythematodes)
- Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
- Chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale
- Chronischer Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus
Fragen zur Kostenübernahme beantwortet die LKK.