Anerkannte Lehrgänge für Arbeiten mit der Motorsäge
Eine hohe Qualität Ihrer Fortbildung ist unser Anliegen. Daher begutachten wir als SVLFG Fortbildungsstätten für Arbeiten mit der Motorsäge und prüfen deren Ausbilderinnen und Ausbilder.
Anerkannte Fortbildungs-stätten
Jeder, der Baumarbeiten ausführt, muss über die notwendige Fachkunde verfügen. Die grundlegende Fachkunde für die sichere Durchführung von Baumarbeiten kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang Arbeitssicherheit Baum I und/oder Arbeitssicherheit Baum II an einer von der SVLFG begutachteten Fortbildungsstätte erworben werden.
Hier können Sie sich einen im Rahmen unseres Qualitätssicherungssystems anerkannten Schulungsträger aussuchen. Wir fördern Ihre Kursteilnahme mit einem Zuschuss. Je nach Einsatzbereich und Umfang stehen verschiedene Kurse zur Auswahl.
Wenn Sie sich als Fortbildungsstätte für unsere Begutachtung interessieren, finden Sie hier Informationen und Unterlagen zur Anmeldung.
Anerkannte Lehrgänge für Privatwaldbesitzer
An diesem Lehrgang sollten Sie teilgenommen haben, wenn Sie im eigenen Wald mit der Motorsäge arbeiten. Es gelten die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz 4.3 Forsten.
Der Lehrgang beinhaltet Grundkenntnisse und Fertigkeiten für das Arbeiten mit der Motorsäge. Die Bearbeitung unter einfachen Verhältnissen von Schwachholz, von mittelstarkem Holz, die Aufarbeitung von liegendem Holz sowie Grundlagen der Sicherheitsfälltechnik werden vermittelt. Der zweitägige Lehrgang ist ein fachlicher Einstieg für die Motorsägenarbeit im eigenen Wald. Das handwerkliche Erlernen der vermittelten Arbeitstechniken braucht in der Regel eine darauf aufbauende, individuelle Übungsphase zum Erreichen der erforderlichen sicheren Arbeitsweise.
Eine Bezuschussung erfolgt ausschließlich für bei der SVLFG versicherte Waldbesitzer*innen sowie deren/dessen Verwandten 1. Grades.
Anerkannte Lehrgänge für gewerbliche Baumarbeiten
Für Versicherte, die gefährliche Baumarbeiten nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz 4.2 Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen ausführen, ist dieser Lehrgang „Arbeitssicherheit Baum I“ Mindestvoraussetzung.
Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten für die Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten, die Fällung und Aufarbeitung von Gehölzen über 20 cm Brusthöhendurchmesser mit der Motorsäge und die Durchführung der Arbeiten unter Berücksichtigung von Baustellenbedingungen nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung.
Mit der erfolgreichen Teilnahme wird die Nachweispflicht der Fachkunde erfüllt.
Dieser Fachkundenachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Lehrgängen wie Arbeitssicherheit Baum II oder Seilklettertechnik B.
HINWEIS
Die Fachkunde kann auch in zwei Lehrgängen „Grundlehrgang Motorsäge“ (2 tägig) und „Aufbaulehrgang zum Grundlehrgang Motorsäge zur Erreichung der Fachkunde Arbeitssicherheit Baum I“ (3-tägig) erworben werden.
Für Versicherte, die Arbeiten mit der Motorsäge mit Hubarbeitsbühnen durchführen, ist dieser Lehrgang Voraussetzung. Er baut auf der Teilnahme am Lehrgang Arbeitssicherheit Baum I auf.
Der Lehrgang Arbeitssicherheit Baum II vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten für die Durchführung von Baumarbeiten in der Baumkrone mit Hubarbeitsbühnen, für Schnitttechniken mit der Motorsäge, für Abseilarbeiten von Ast und Stammteilen und die Durchführung der Arbeiten unter Berücksichtigung von Baustellenbedingungen nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung.
Fortbildung wird belohnt
Für Sie als Versicherte oder Versicherter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft lohnt sich die Qualität Ihrer Fortbildung doppelt. Absolvieren Sie einen 2- bis 5-tägigen Lehrgang an einer SVLFG anerkannten Fortbildungsstätte, dann gewähren wir als SVLFG folgende Zuschüsse:
- für einen 2-tägigen Kurs: 60 Euro
- für einen 3-tägigen Kurs: 90 Euro
- für einen 5-tägigen Kurs: 105 Euro
So einfach geht’s:
Sie geben bei der Anmeldung in der Fortbildungsstätte Ihre BG-Mitgliedsnummer an. Nach Abschluss des Lehrganges erhalten sie dort einen Gutschein.
Den vollständig ausgefüllten Gutschein senden Sie bitte an praevention@svlfg.de
Ihr Kontakt
-
- Prävention
-
Anmeldung Fortbildungs-stätten zur Begutachtung
Sie möchten gerne als SVLFG anerkannte Fortbildungsstätte arbeiten?
Wenn Sie als Fortbildungsträger über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen und qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen, können Sie einen Antrag auf Begutachtung und Anerkennung als Fortbildungsstätte für die Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten gemäß VSG 4.2 beziehungsweise für die Durchführung von gefährlichen Forstarbeiten gemäß VSG 4.3 stellen.
Bitte senden Sie die ausgefüllten Änträge per Post an:
-
Antrag auf Begutachtung/Prüfung als Ausbilder/-in zur Durchführung von AS-Baum I-Kursen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift
Mit dem Formular beantragen Sie die Begutachtung zum Ausbilder/zur...
DOCX, nicht barrierefrei, 22.9 KB -
Antrag auf Begutachtung/Prüfung als Ausbilder/-in zur Durchführung von AS-Baum II-Kursen
Mit dem Formular beantragen Sie die Begutachtung zum Ausbilder/zur...
DOCX, nicht barrierefrei, 23.1 KB