Wohngruppen
Wir unterstützen selbstorganisierte Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen.
Um Ihnen zu ermöglichen, so leben zu können, wie Sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und der stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 214 Euro monatlich zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können.
Die Pauschale von 214 Euro erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen:
- Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Wohnen von regelmäßig mindestens drei und maximal zwölf Bewohnern,
- es liegt mindestens der Pflegegrad 1 vor,
- es werden von mindestens drei pflegebedürftigen Bewohnern ambulante Pflegeleistungen bezogen,
- die Mitglieder der Wohngruppe haben gemeinschaftlich eine Person beauftragt, die allgemeine, organisatorisch-verwaltende oder betreuende Tätigkeiten übernimmt. Alternativ kann diese Person auch im Haushalt unterstützen, zum Beispiel beim Putzen oder sie kann das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten verrichten,
- die Pauschale wird zweckgebunden eingesetzt,
- der Zweck ist die gemeinschaftliche Versorgung in einer gemeinsamen Wohnung oder einem Haus mit häuslicher Versorgung und
- bei der Wohngruppe handelt es sich nicht um eine Versorgungsform, die einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) entspricht.
Antrag online einreichen - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"
Den Antrag auf zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen können Sie schnell und sicher über unser Versichertenportal „Meine SVLFG“ einreichen. Falls Sie noch nicht registriert sind, fordern Sie die Zugangsdaten noch heute hier an.
Wenn Sie an der Gründung einer solchen Wohngruppe beteiligt sind, können Sie für notwendige Umbaumaßnahmen eine Förderung von 2.500 Euro pro Person erhalten. Der maximale Gesamtbetrag für eine Wohngruppe liegt bei 10.000 Euro. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, haben Sie ein Jahr lang Zeit, Ihren Antrag zu stellen.