Der Zugang zum Extranet der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), über das Unternehmer ihre Arbeitswertnachweise der Berufsgenossenschaft melden können, ist erstmals über einen QR-Code möglich.
Wird der auf dem Arbeitswertnachweis abgebildete QR-Code gescannt, gelangt man sofort ins Extranet. Damit ist der Zugang für Berechtigte noch schneller und komfortabler möglich.
Jedes Jahr im Dezember versendet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) die Arbeitswertnachweise an alle Unternehmen, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird. Die Berechtigten erhalten zusätzlich die Zugangsdaten zum Extranet mit dem Papierformular. Der dort ausgewiesene Benutzername und das Passwort sind speziell für die Übermittlung der Arbeitswerte sowie eventueller Änderungen in den Unternehmensverhältnissen vorgesehen. Geht der Arbeitswertnachweis bis zum 11. Februar 2025 bei der LBG ein, kann der Beitrag berechnet werden und es ist keine Schätzung erforderlich.
Jeder digital übermittelte Arbeitswertnachweis spart Zeit und Kosten und ist sicher. Noch kann die SVLFG diesen Service nicht für alle Mitglieder anbieten, deren Beitrag nach dem Arbeitswert zu berechnen ist. Ob der Service genutzt werden kann, steht auf dem Papierformular.
Das Extranet ist über die Internetseite www.svlfg.de erreichbar. Über den Menüpunkt “SVLFG digital” gelangt man zur Anmeldung.