Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versendet ab Ende Juli die Beitragsbescheide. Wie in jedem Jahr werden grundsätzlich alle Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder umgelegt. Zu finanzieren sind insbesondere die Präventionsaufwendungen, die Leistungsausgaben und die Verwaltungskosten.
Die von den 1,4 Millionen Mitgliedern aufzubringenden Beiträge steigen insgesamt um 16,4 Prozent auf 1.133 Mio. Euro (Umlagesoll). Zugrunde liegen fast unveränderte Präventionsausgaben und gesunkene Verwaltungskosten. Die Hoffnung, dass rückläufige Unfall-zahlen auch geringere Risikobeiträge nach sich ziehen, kann jedoch nicht erfüllt werden.
Vielmehr steigen die Risikobeiträge um durchschnittlich 20 Prozent. Ursächlich dafür sind höhere Leistungsausgaben in 2023 und eine Betriebsmittelzuführung zur Finanzierung weiterhin steigender Aufwendungen in 2025. Wesentlich ist aber die Anerkennung von Morbus Parkinson - unter bestimmten Voraussetzungen - als Berufskrankheit. Grundlage ist eine für alle Berufsgenossenschaften verbindliche Verkündung einer entsprechenden Empfehlung des weisungsunabhängigen Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten im Gemeinsamen Ministerialblatt.
Für die Versicherten sind die Leistungen einer Berufsgenossenschaft von Vorteil. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet z. B. besondere Leistungen (wie Verletzten- und Hinterbliebenenrenten) und kennt keine Zuzahlung.
Neue Leistungen wollen finanziert sein. Obwohl bisher nicht verlässlich beurteilt werden kann, in welchem Umfang „Parkinson“ zu zusätzlichen Leistungsausgaben führen wird, musste der Vorstand im Rahmen der Beitragshebung eine weitere Betriebsmittelzuführung in Höhe von 100 Mio. Euro beschließen. Mit diesen Mitteln wird es möglich sein, in 2025 neu anzuerkennende Berufskrankheiten zu entschädigen.
Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten können der Mindestgrundbeitrag auf 84,96 Euro und der Höchstgrundbeitrag auf 339,82 Euro und damit um jeweils 5,4 Prozent gesenkt werden. Trotz steigender Risikobeiträge werden dadurch Mitglieder mit einem vergleichsweise geringen Gesamtbeitrag von bis zu 110 Euro insgesamt nicht stärker belastet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.svlfg.de/berufsgenossenschaft-versicherung-beitraege.