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Nachweise für das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

21.11.2022

Nach Informationen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe auf der Internetseite www.klimaanpassung-wald.de können Fördermittel im Rahmen des „Klimaangepassten Waldmanagements“ dort seit dem 12. November beantragt werden. Als Nachweis der vorhandenen Forstfläche soll der Beitragsbescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) übersandt werden.


Die Beitragsbescheide der LBG für 2021 wurden Ende Juli/Anfang August 2022 allen Mitgliedern übersandt. Diese Beitragsbescheide können daher für die Antragstellung verwendet werden. Sollte der Bescheid beim Steuerberater liegen oder nicht mehr auffindbar sein, kann er über das Internetportal „Meine SVLFG“ angefordert werden. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Nach Übersendung der Zugangsdaten und Aktivierung können auch alle anderen Portal-Services genutzt werden. Diese werden ständig ausgebaut.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.svlfg.de/aktuell-online-portalFragen hierzu können per Mail (versicherung@svlfg.de) an die SVLFG gerichtet werden.