Für Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), die eine Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) beziehen, wird sich der Krankenversicherungsbeitrag aus der Rente ab 1. Januar 2023 um 0,15 Prozent auf 8,1 Prozent aufgrund der gesetzlichen Regelung erhöhen.
Für diesen Personenkreis berechnet sich der Beitrag aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 Prozent) zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (0,8 Prozent). Ab dem 1. Januar 2023 werden von der Bruttorente somit 8,1 Prozent für Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt.
Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben.