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SVLFG startet zweite Förderaktion

14.02.2025

Vergrößerung des Bildes für Kopf und Schultern einer Frau von hinten. Sie trägt einen blauen Stoff-Sonnenhut mit Krempe. Ihr Zopf ist durch einen dafür vorgesehenden Schlitz im Hut durchgefädelt..
Bei Sonnenschutzhüten gibt es auch Modelle, die sich für Zöpfe eignen. Foto: iQ-Company AG

Ab dem 1. März beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.

Sonnenschutz im Einheitslook muss nicht sein. Es gibt eine Vielzahl von modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Kopfbedeckungen, die im Arbeitsalltag vor UV-Strahlung schützen. Die SVLFG fördert den Kauf solcher und weiterer Sonnenschutzprodukte, darunter auch Kühlkleidung. Im Einzelnen sind dies:

ProduktbezeichnungMaximalförderung

Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Kühlshirts)

Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz

Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)

50%, max. 800 Euro

Werden mehrere Produkte gekauft, beträgt die Förderung einmalig bis zu 800 Euro für die zusammengerechneten Kaufbeträge. Die Produkte können daher auch gemischt werden. Neben der Maximalförderung ist die Fördersumme auf höchstens 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Die Produkte dürfen erst nach der Förderzusage gekauft werden. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30.11.2025.

Informationen hierzu finden sich auch unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

Wichtige Voraussetzung
Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März, 12 Uhr, zur Verfügung.

Die SVLFG empfiehlt, sich rechtzeitig zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de