Insbesondere Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung geprägt ist, brauchen Hilfen, die weit über einen Arztbesuch hinausgehen. Hier setzt die Arbeit von Selbsthilfeeinrichtungen an, welche auch von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gefördert wird.
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember betont die SVLFG die Bedeutung der Selbsthilfe, welche Betroffenen und ihren Angehörigen viele Vorteile bietet und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen entlastet. Deshalb unterstützt die SVLFG die Arbeit der Selbsthilfeeinrichtungen ideell, aber auch finanziell. Mit rund 700.000 Euro förderte sie im Jahr 2022 Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Verankert ist diese Förderung auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Vor allem der Austausch unter Betroffenen in den Selbsthilfegruppen ist wichtig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Die Landesverbände vertreten dabei die Interessen der Betroffenen gegenüber der Politik und suchen im Gespräch mit der Ärzteschaft Wege, damit eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderungen möglich wird. Mit öffentlichen Aktionen und Informationsständen informieren Selbsthilfegruppen zudem über ihre Arbeit und werben um Verständnis für die Probleme der Betroffenen. Damit Selbsthilfe funktioniert, übernehmen Selbsthilfekontaktstellen wichtige Koordinierungsfunktionen. Sie sind die erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Selbsthilfe. Die Mitarbeiter dort beraten Menschen, die an Selbsthilfe interessiert sind, über die Möglichkeiten und über die Grenzen von Selbsthilfe. Außerdem unterstützen sie bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professionelle Versorgungs- und Beratungsangebote.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bag-selbsthilfe.de/bag-selbsthilfe/.