Sozialwahlbericht: Hohe Wahlbeteiligung bei der SVLFG
14.10.2024
Der Schlussbericht über die Sozialwahlen 2023 weist bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die höchste Wahlbeteiligung gegenüber allen anderen Sozialversicherungsträgern aus.
61,3 Prozent der bei der SVLFG rund 1,1 Millionen Wahlberechtigten gaben ihre Stimmen ab. Das sind gut dreimal so viel wie bei den übrigen Sozialversicherungsträgern, bei denen die Wahlbeteiligung jeweils um die 20 Prozent lag. „Diese erfreulich hohe Wahlbeteiligung zeigt, dass es unseren Versicherten sehr wichtig ist, wer für die SVLFG die Richtung vorgibt“, so Vorstandsvorsitzender Martin Empl.
Eine Wahlhandlung fand bei der SVLFG nur in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte statt. In den Gruppen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmer erfolgten die Wahlen ohne Wahlhandlungen. Zu einer solchen sogenannten Friedenswahl kommt es, wenn in einer Gruppe nur eine Vorschlagsliste zugelassen wird oder auf mehreren Listen insgesamt nicht mehr Bewerbende benannt sind, als Mitglieder zu wählen sind. Dann gelten die Vorgeschlagenen als gewählt.
Der SVLFG-Selbstverwaltung gehören 60 Vertreterversammlungsmitglieder sowie 15 Vorstandsmitglieder an, jeweils zu einem Drittel bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der versicherten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte. Der Frauenanteil in der Vertreterversammlung liegt bei 41,7 Prozent (25 Mandate). Mit Alexandra Schneider und Juliane Vees sind zwei von den drei alternierenden Vorsitzenden Frauen. Im Vorstand sind drei Frauen vertreten.
Der Abschlussbericht wurde am 30. September in einer öffentlichen Veranstaltung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin vom Bundeswahlbeauftragten Peter Weiß und seiner Stellvertreterin Doris Barnett an Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg übergeben. Wie auf der Veranstaltung betont, ist dieser nicht nur als Schlussbericht zu verstehen, sondern auch als Auftakt für weitere Diskussionen – immer mit dem Ziel, die Sozialwahlen und die soziale Selbstverwaltung zu stärken. Der Bericht enthält daher auch Reformvorschläge: So brauche die Soziale Selbstverwaltung Verfassungsrang und müsse im Grundgesetz verankert werden. In der Schule und der außerschulischen Bildungsarbeit solle Basiswissen zum Sozialversicherungssystem vermittelt werden. Und schließlich müsse die Öffentlichkeitsarbeit verbessert und die Soziale Selbstverwaltung mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden.
Der Bericht ist im Internet abrufbar unter www.bundessozialwahlbeauftragter.de. Die einzelnen Wahlergebnisse bei der SVLFG sind zu finden unter www.svlfg.de/sozialwahl.