Die SVLFG weist auf die hohe Unternehmerverantwortung bei der hochmechanisierten Windwurfaufarbeitung hin. Dies gilt insbesondere für das noch allzu oft praktizierte „Abstocken“.
Für das motormanuelle Abschneiden des Wurzelstocks vom Stamm eines geworfenen Baumes zur anschließenden maschinellen Aufarbeitung, das sogenannte Abstocken, werden häufig Personen externer Unternehmen beschäftigt. Diese erfüllen in der Regel nicht die Kriterien eines Subunternehmens. Das heißt: Weil die Abstocker in die Arbeitsabläufe des Unternehmens eingebunden sind, liegt eine sogenannte Arbeitnehmerüberlassung vor. Für diese Personen gelten somit dieselben arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen wie für die eigenen Beschäftigten und der Unternehmensverantwortliche hat unter anderem für das fachkundige Arbeiten der Abstocker Sorge zu tragen.
Beim Maschineneinsatz sind die vom Unternehmer aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen zu beachten. Diese sind für Fahrer und Motorsägenführer verbindlich. Hierzu gehören beispielsweise:
- Praktische Unterweisung vor Arbeitsbeginn (Arbeitsablauf, Kommunikation u. ä.)
- Fachkunde des Abstockers überprüfen und sicherstellen
- Bei getrennten Arbeiten Gefahrenbereiche der Maschinen kennen und beachten
- Sprechfunkkommunikation zwischen Maschinen- und Motorsägenführer bei Zusammenarbeit im Team
- Verständigungsfähigkeit (Saisonarbeitskräfte!) beachten und ggf. Arbeitskommandos festlegen, unterweisen und einhalten
- Erste Hilfe und Rettungskette sicherstellen (Rettungspunkte, Netzverfügbarkeit, Verständigungsfähigkeit und Freihalten der Zuwegungen zu den Arbeitsorten)
Ausführliche Informationen zur sicheren Beseitigung von Sturmschäden gibt es online unter www.svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen. Unter www.waldwissen.net und Eingabe des Suchbegriffs Sturmholzaufarbeitung sind die Grundregeln zusammengefasst.