Reha-Management - Wie geht es weiter nach einem schweren Unfall?
Ein schwerer Arbeits- oder Wegeunfall stellt alles auf den Kopf. Die Betroffenen merken, wie zerbrechlich das Leben ist. Körperliche wie seelische Verletzungen brauchen Zeit und Ruhe zum Heilen. Die Betroffenen brauchen Kraft, um die vor ihnen liegenden Therapien, aber auch das neue Leben unter veränderten Vorzeichen, erfolgreich meistern zu können. Damit dies gelingt, bedarf es Vertrauen in die Kompetenz des medizinischen Versorgungsteams und in die Leistungen der SVLFG.
Unsere Reha-Manager und Reha-Managerinnen stehen den Verletzten auf diesem schweren Weg zur Seite. Bei ihnen laufen alle Fäden zusammen. Sie organisieren und überwachen den Therapieverlauf, sorgen dafür, dass die verletzten Menschen zu jedem Zeitpunkt die nötigen Hilfen bekommen und schaffen den nötigen Freiraum, damit sich die Unfallopfer auf ihre Rehabilitation konzentrieren können.
Von der Akutversorgung bis zur Rückkehr ins Leben
Unter anderem in den berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken erhalten Unfallopfer eine umfassende und qualitativ hochwertige Versorgung ihrer schweren, komplexen Verletzungen. Die SVLFG übernimmt die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen und Therapien. Dazu zählen umfassende Behandlungskonzepte, Heilverfahrenskontrollen und erweiterte Möglichkeiten der Diagnostik. An den BG-Unfallkliniken sind viele verschiedene Kompetenzen an einem Standort gebündelt. Betroffene erhalten dort die Erstversorgung, stationäre sowie ambulante Reha-Maßnahmen und die Nachversorgung bis zur Rückkehr ins Erwerbsleben.
Unserer Reha-Managerinnen und -Manager sind häufig vor Ort. Notwendige Behandlungen können von ihnen sofort genehmigt und somit ohne Wartezeiten eingeleitet werden. Je nach Bedarf kann aber auch ein Aufenthalt in einer anderen Reha-Einrichtung sinnvoll sein.
Was heißt eigentlich Reha-Management?
Thomas Weiß, einer unserer Reha-Manager, erklärt: „Wir Reha-Managerinnen und -Manager steuern und überwachen die Rehabilitation und unterstützen die Versicherten in ihrem medizinischen, beruflichen und sozialen Umfeld. Die Betroffenen sollen nach der Reha wieder am sozialen Leben teilhaben, ihren Alltag bewältigen und ihren Beruf möglichst wieder ausüben können.“
Damit das gelingt, gibt es die Reha- und Teilhabeplanung. Verletzte, das medizinische Fachpersonal und unsere Reha-Managerinnen beziehungsweise –Manager wirken daran gleichermaßen mit. Zusammen bilden sie ein Team. Das Reha-Management ist innerhalb dieses Teams zuständig für die Beratung und Betreuung unserer Versicherten. Zusammen erarbeiten alle Beteiligten, wie die Rehabilitation ablaufen soll. Die Ziele und Wünsche der Betroffenen werden berücksichtigt. Die Vereinbarungen und die erforderlichen Hilfsmittel werden im Reha- und Teilhabeplan festgehalten. Sie sind damit genehmigt. „Die Reha- und Teilhabeplanung optimiert und beschleunigt die Leistungserbringung, schafft Transparenz und reduziert den bürokratischen Aufwand für die Versicherten“, fasst Thomas Weiß zusammen.
Neben der Reha- und Teilhabeplanung stehen unsere Reha-Managerinnen und –Manager als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort für Versicherte, Angehörige sowie für das medizinische Fachpersonal zur Verfügung. Sie kümmern sich um die Hilfsmittelversorgung, gegebenenfalls auch um die Feststellung eines Pflegebedarfs und genehmigen im Rahmen der KFZ-Hilfe oder der Wohnungshilfe die Übernahme von Kosten“, gibt Weiß einige Beispiele für das Aufgabenspektrum des Reha-Managements.
Alles aus einer Hand - berufliche und soziale Teilhabe
Idealer Weise steht am Ende des Reha-Prozesses die Wiederherstellung der Gesundheit und die Wiederaufnahme der Arbeit oder die Aufnahme einer neuen Tätigkeit. Das Reha-Management begleitet Betroffene auf ihrem Weg zurück ins Leben. Die SVLFG unterstützt bei der Sicherung des Arbeitsplatzes.
Ist eine Weiterbeschäftigung nicht möglich, helfen wir bei Suche nach einer neuen, passenden Tätigkeit. Darüber hinaus gibt es Leistungen für Anpassungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. In einigen Fällen muss zum Abschluss einer Rehabilitationsmaßnahme festgestellt werden, dass eine Rückkehr ins Erwerbsleben nur noch teilweise oder gar nicht mehr möglich ist. Wenn eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, steht den Berechtigten eine Verletztenrente zu.
Ebenso wichtig wie die berufliche Teilhabe ist die soziale Teilhabe von Unfallopfern am Leben. Niemand soll sich ausgeschlossen fühlen. „Wir haben vielfältige Möglichkeiten Betroffene mit allen geeigneten Mitteln frühzeitig zu fördern. Sie sollen selbstbestimmt wieder am Leben teilhaben können. Dazu zählen die Bereiche Familie, Freizeit, Kultur, Sport und Erholung, Kommunikation, Wohnen und Mobilität“, erklärt Thomas Weiß. Im Rahmen der PEER-Beratung fördert die SVLFG die Vernetzung von Menschen, die ähnliche Unfälle erlitten haben oder die unter ähnlichen Folgeschäden leiden. „Der Austausch mit anderen Menschen, die auf eine ähnliche Geschichte zurückblicken, kann für Betroffene eine große Hilfe sein“, so Weiß.