Risiko MRSA: Gefahr einer Infektion senken
Um das Risiko einer MRSA-Infektion zu senken, ist es vor geplanten Operationen oftmals sinnvoll, eine Sanierung durchführen zu lassen. Seit dem 1. Januar 2020 beteiligt sich die Landwirtschaftliche Krankenkasse an den Kosten einer Sanierung bei einer Besiedlung mit MRSA, wenn ein planbarer operativer medizinischer Eingriff indiziert ist.
Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) ist unempfindlich für viele Antibiotika. Infektionen mit diesem Bakterium sind daher schwer zu behandeln.
MRSA-Sanierung
Woher kommt der gefährliche Keim?
Bei Aufenthalt in Bereichen oder Kontakt mit infizierten oder infektionsverdächtigen landwirtschaftlichen Nutztieren (Schwein, Rind, Geflügel), Pferden bzw. Kleintieren kann man sich mit MRSA infizieren.
Durch günstige Bedingungen oder ein schwaches Immunsystem kann sich das Bakterium ausbreiten und es kommt zu Hautinfektionen oder Muskelerkrankungen, in Einzelfällen auch zu Lungenentzündungen oder Blutvergiftungen. Einige Menschen sind an der Haut oder Nasenschleimhaut von MRSA besiedelt, ohne selbst daran zu erkranken.
Die Satzungsleistung kann grundsätzlich für Betroffene erbracht werden, bei denen
- eine Versicherung zur LKK besteht,
- eine planbare Operation durchgeführt wird,
- eine Besiedlung mit MRSA nachgewiesen wurde,
- diese Leistung nicht aufgrund der gesetzlichen Regelversorgung erbracht werden kann,
- beruflich regelmäßig Kontakt zu landwirtschaftlichen Nutztieren besteht und
- die Leistungserbringung bzw. -veranlassung durch Vertragsärzte erfolgt, die die Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA erfüllen.
Für die Kontaktpersonen der/des Betroffenen kann die Sanierung parallel ebenfalls erbracht werden, sofern sie auch mit MRSA besiedelt sind.
Kontaktpersonen im Sinne der Satzungsregelung sind bei der LKK versicherte Ehegatten, eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG sowie Kinder.
Weiterhin müssen die Kontaktpersonen in häuslicher Gemeinschaft mit der/dem Betroffenen leben und im Stall bzw. bei der Versorgung der Tiere tätig sein.
Die Kostenübernahme umfasst die Untersuchungen auf MRSA sowie nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, die vor der planbaren Operation in Anspruch genommen bzw. durchgeführt wurden.
Die Kosten können bis zu einem Betrag von 300,00 € innerhalb eines Zeitraums von längstens 6 Wochen vor der planbaren Operation übernommen werden.
Sofern im Rahmen dieser Sanierung eine erneute Besiedlung mit MRSA auftritt, können noch die Kosten für einen weiteren Versuch zur Entfernung übernommen werden, also bis zu einem Betrag von maximal 600,00 € je planbarer Operation.
Zur Inanspruchnahme dieser Satzungsleistung, sind die Rechnungen der Untersuchungen und der nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel (samt ärztlicher Verordnung für diese Arzneimittel) zur Erstattung bei der LKK einzureichen. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.
Ihre Ansprechpartner
Um direkt über den Rahmen und die Bedingungen der Kostenübernahme informieren zu können, raten wir vor der Durchführung der Leistungen zu einer Kontaktaufnahme mit der LKK.
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- LKK Leistungen
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0561 785-0 0561 785-219009