Ärztliche Behandlung und Medikationsplan
Sie haben freie Auswahl unter den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie den Arzt Ihres Vertrauens aufsuchen.
Wir übernehmen die Kosten Ihrer ärztlichen Behandlung, die ohne zeitliche Begrenzung und auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand erfolgt. Die Behandlung umfasst dabei alle vertragsärztlichen Tätigkeiten, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig sind.
Medikationsplan
Der Medikationsplan dokumentiert Ihre Arzneimitteleinnahme. Er soll Ihnen mehr Sicherheit bei der Therapie mit mehreren Arzneimitteln bieten. Gerade ältere Patienten nehmen oftmals Arzneien ein, die sie von verschiedenen Ärzten verordnet bekommen. In der Regel weiß ein Arzt nichts von der Verordnung seines Kollegen und hat so letztlich keinen Überblick über alle verordneten Arzneimittel. Der Medikationsplan soll hier Abhilfe schaffen. Er soll Sie bei der Einnahme Ihrer Medikamente unterstützen und die Gefahr möglicher Neben- und Wechselwirkungen so klein wie möglich halten.
Den Medikationsplan erstellt in der Regel Ihr Hausarzt. Er ist hierzu verpflichtet.
Nur wenn Sie keinen Hausarzt haben, sind auch Fachärzte verpflichtet, einen Medikationsplan auszustellen. Dabei sollte dies der Facharzt übernehmen, der für Sie anstelle des Hausarztes die überwiegende Koordination der Arzneimitteltherapie übernimmt.
Den Medikationsplan gibt es auf Papier. Später soll der Plan auch elektronisch auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können.
Der Medikationsplan soll möglichst sämtliche verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten, die Sie einnehmen, sowie Ihre Selbstmedikation. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.
Auf dem Papiermedikationsplan ist zusätzlich ein Barcode aufgebracht. Er enthält die Information des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann.
Der Arzt, der Ihren Medikationsplan erstellt hat, ist auch zur Aktualisierung verpflichtet. Aber auch andere Ärzte sowie Ärzte in Krankenhäusern können den Plan aktualisieren. Am einfachsten geht dies elektronisch via Barcode und Scanner. So kann der Plan direkt eingelesen, aktualisiert und wieder ausgedruckt werden. Die Verantwortung für die verschriebenen Arzneimittel liegt auch hier beim jeweils verschreibenden Arzt.
Auf Ihren Wunsch hin können auch Apotheker den Plan aktualisieren. Dabei können zum Beispiel Änderungen aufgrund von Rabattverträgen oder Arzneimittel der Selbstmedikation eingetragen werden.
Gesundheit von A - Z
Im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen stellt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gesicherte Informationen zu Krankheiten und Präventionsthemen zur Verfügung.
Das IQWIG ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung und verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen. Aufträge darf das IQWIG ausschließlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und vom Bundesministerium für Gesundheit annehmen. Es ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und entscheidet zum Beispiel darüber, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Krankenkassenverbände wirken hier über den Unterausschuss Methodenbewertung beim G-BA und die Referentenrunde Methodenbewertung beim GKV-SV bei den Entscheidungsprozessen mit. Das IQWIG akzeptiert keine Sponsoring- oder Werbeverträge; es hat die Aufgabe der Öffentlichkeit unabhängige evidenzbasierte medizinische Informationen allgemeinverständlich zur Verfügung zu stellen.