Die forsttechnische Betriebsleitung spielt eine entscheidende Rolle für die Qualität des Arbeitsschutzes.
Diese Rolle ist besonders bedeutsam bei der Beförsterung, wenn die Revierleitung die Beschäftigten des Waldbesitzers, dem eigentlichen Arbeitgeber, mit den Betriebsarbeiten beauftragt. Sie hat hier die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten für die von ihr beauftragten Arbeiten im Wald - vergleichbar wie ein Arbeitgeber.
Nicht zuletzt bei Arbeiten im Körperschaftswald kommt es regelmäßig zu Verunsicherungen, wenn es darum geht, wie das Arbeitsschutzrecht zu erfüllen ist. Die Fachinformation Arbeitsschutz im Körperschaftswald erläutert, wie Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber die arbeitsschutzrechtlichen Fürsorgepflichten umsetzen.