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Arbeitssicherheit verbessern 

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau fördert den Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte. Mit der Förderung sollen die Unternehmen motiviert werden, in ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu optimieren.

Förderaktion 1 - Start 1. Februar 2025, 12.00 Uhr

Förderaktion 1 - Start 1. Februar 2025, 12.00 Uhr
ProduktbezeichnungMaximalförderung

Fang- und Behandlungsstand für Rinder
nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind


30 %, max. 1.000 Euro

Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder
nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind

30 %, max. 250 Euro

Kälberfangkorb (K-Box protect)
nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind

30 %, max. 600 Euro
Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen30 %, max. 100 Euro
Funkgesteuerte Fällkeile30 %, max. 600 Euro

Kamerabasierte Personenerkennungssysteme
(nach dem Prüfungssatz GS BAU – 71)

30 %, max. 600 Euro
Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät30 %, max. 400 Euro

Wichtig zu wissen

Welche Produkte gefördert werden und wie hoch die mögliche Förderung ist, entnehmen Sie den Tabellen. Darüber hinaus beträgt die Förderung maximal 50 Prozent des zuletzt an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gezahlten Jahresbeitrages. Teilnahmeberechtigte Betriebe können pro Aktion je einen Zuschuss beantragen. SVLFG-Beschäftigte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für die erste Förderaktion darf das Unternehmen in 2024 keinen Zuschuss erhalten haben.


Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen und bezuschusst keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Kaufen Sie das Produkt deshalb erst, nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben.

ANTRAG STELLEN

Die Antragsformulare stehen ab den genannten Terminen im Versichertenportal der SVLFG zur Verfügung.

Geförderte Produkte

Im Folgenden finden Sie die Beschreibungen der geförderten Produkte mit den dazugehörigen Antragsformularen.

Förderaktion 2 Hitze- und Sonnenschutz -  Start 1. März 2025, 12.00 Uhr

Förderaktion 2 Hitze- und Sonnenschutz -  Start 1. März 2025, 12.00 Uhr
ProduktbezeichnungMaximalförderung
Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts)50 %, max. 800 Euro
UV-Schutzzelte
nur für Arbeitgeberbetriebe
50 %, max. 800 Euro
Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz50 %, max. 800 Euro

Geförderte Produkte zum Hitze- und Sonnenschutz 

Im Folgenden finden Sie die Beschreibungen der geförderten Produkte.

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