Was tun bei einem Arbeitsunfall?
Sind Sie z. B. auf der Arbeit schwer gestürzt, haben sich beim Arbeiten mit den Maschinen verletzt oder hatten auf dem Weg zur Dienststelle einen Verkehrsunfall? Lesen Sie im Folgenden, was Sie in einem solchen Fall beachten müssen.
Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden? Wer hilft Ihnen und wie geht es nach dem Unfall weiter? Diese Fragen werden beispielhaft im Video erklärt.
Wann ist ein Unfall meldepflichtig?
Ein Arbeitsunfall sollte in jedem Fall der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Auch wenn es anfänglich so aussieht, als sei der Unfall nicht weiter schlimm, können sich Spätfolgen ergeben.
Spätestens wenn klar ist, dass der Verletzte länger als drei Tage ausfällt, muss der Unfall der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Diese Meldung hat durch den Unternehmer zu erfolgen.
Arbeitnehmer haben allerdings das Recht, eine Kopie der Unfallanzeige zu bekommen. So haben Sie einen Überblick darüber, welchen Unfallhergang der Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft geschildert hat und können – wenn nötig – dagegen vorgehen.
Einen Arbeitsunfall darf nicht jeder Arzt behandeln
Sind Sie z.B. auf der Arbeit schwer gestürzt, haben sich beim Arbeiten mit den Maschinen verletzt oder hatten auf dem Weg zur Dienststelle einen Verkehrsunfall, muss ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden.
Der D-Arzt ist im Allgemeinen ein Facharzt für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Dieser hat sich entweder in einer eigenen Praxis niedergelassen oder arbeitet in einer Klinik. Er ist insbesondere für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig.
Leistungen nach einem Arbeitsunfall
Wir sorgen für Ihre optimale Genesung und möglichst schnelle Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz und in Ihre gewohnte Umgebung.
Dafür bieten wir Ihnen eine umfassende Leistungspalette von der medizinischen Betreuung über die anschließende Rehabilitation bis zur Absicherung Ihres Lebensunterhaltes. Damit sind Sie im Ernstfall rundum durch Ihre Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft abgesichert. Außerdem gewähren wir Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und im Todesfall.
Damit Sie auch finanziell abgesichert sind, erhalten Sie nach einem Arbeitsunfall, so die Voraussetzungen vorliegen, folgende Leistungen:
Fällt der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen aus, zahlt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft das sogenannte Verletztengeld.
Nach einem Unfall oder einer Krankheit, die nicht beruflich bedingt ist, hat der Arbeitnehmer ansonsten lediglich einen Anspruch auf Krankengeld, das von der Krankenkasse bezahlt wird. Dieses liegt bei 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts, während das Verletztengeld, das die Berufsgenossenschaft zahlt, bei 80 Prozent liegt.
Ihre Erwerbsfähigkeit ist wegen eines Arbeitsunfalls gemindert? Dann könnten Sie einen Anspruch auf eine Verletztenrente haben.
Sie dient der Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts. Durch sie soll pauschal Ihr Ausfall an Arbeitsentgelt und -einkommen ausgeglichen werden. Zugleich soll sie den immateriellen Schaden ausgleichen, zum Beispiel durch die unfallbedingt erhöhten Anstrengungen des Versicherten sowie sonstige persönliche Bedürfnisse.