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Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Sind Sie z. B. auf der Arbeit schwer gestürzt, haben sich beim Arbeiten mit den Maschinen verletzt oder hatten auf dem Weg zur Dienststelle einen Verkehrsunfall? Lesen Sie im Folgenden, was Sie in einem solchen Fall beachten müssen.

Video abspielen:
Quelle: DGUV

Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden? Wer hilft Ihnen und wie geht es nach dem Unfall weiter? Diese Fragen werden beispielhaft im Video erklärt.

Wann ist ein Unfall meldepflichtig? 

Ein Arbeitsunfall sollte in jedem Fall der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Auch wenn es anfänglich so aussieht, als sei der Unfall nicht weiter schlimm, können sich Spätfolgen ergeben. 

Spätestens wenn klar ist, dass der Verletzte länger als drei Tage ausfällt, muss der Unfall der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Diese Meldung hat durch den Unternehmer zu erfolgen. 


Arbeitnehmer haben allerdings das Recht, eine Kopie der Unfallanzeige zu bekommen. So haben Sie einen Überblick darüber, welchen Unfallhergang der Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft geschildert hat und können – wenn nötig – dagegen vorgehen.

WER MELDET DEN UNFALL?

Die Unfallmeldung hat durch den Arbeitgeber/Unternehmer zu erfolgen. 

Einen Arbeitsunfall darf nicht jeder Arzt behandeln

Sind Sie z.B. auf der Arbeit schwer gestürzt, haben sich beim Arbeiten mit den Maschinen verletzt oder hatten auf dem Weg zur Dienststelle einen Verkehrsunfall, muss ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden.

Der D-Arzt ist im Allgemeinen ein Facharzt für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Dieser hat sich entweder in einer eigenen Praxis niedergelassen oder arbeitet in einer Klinik. Er ist insbesondere für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig.

Leistungen nach einem Arbeitsunfall

Wir sorgen für Ihre optimale Genesung und möglichst schnelle Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz und in Ihre gewohnte Umgebung.


Dafür bieten wir Ihnen eine umfassende Leistungspalette von der medizinischen Betreuung über die anschließende Rehabilitation bis zur Absicherung Ihres Lebensunterhaltes. Damit sind Sie im Ernstfall rundum durch Ihre Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft abgesichert. Außerdem gewähren wir Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und im Todesfall. 

Damit Sie auch finanziell abgesichert sind, erhalten Sie nach einem Arbeitsunfall, so die Voraussetzungen vorliegen, folgende Leistungen:

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen über die umfassenden Leistungen, die Ihnen nach einem Arbeitsunfall gewährt werden können, erhalten Sie auch auf der folgenden Seite.