Digitale Gesundheitsanwendungen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch Apps auf Rezept genannt - bieten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, Krankheiten mit digitaler Hilfe zu behandeln. Damit die Kosten für eine DiGA von Ihrer Krankenkasse erstattet werden, müssen die Apps mehrere Anforderungen bezüglich Funktion, Sicherheit und den Datenschutz erfüllen.
Die App auf Rezept - eine neue Kassenleistung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft in Frage kommende Apps auf
- Sicherheit,
- Funktionstauglichkeit,
- Qualität,
- Datensicherheit und
- Datenschutz
und legt fest, welche dieser Apps in ein „amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen“ aufgenommen werden können.
Wo finde ich die erstattungsfähigen Apps?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein Verzeichnis mit allen DiGAs veröffentlicht, die von der LKK erstattet werden dürfen
Wie kann ich eine Digitale Gesundheitsanwendung beantragen?
Bitte besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten, welche DiGA für Sie in Betracht kommt. Die erhaltene Vorordnung können Sie uns schnell und kostenlos über "Meine SVLFG" übersenden und erhalten umgehend einen Freischaltcode für Ihre APP.
Vielleicht möchten Sie sich dazu in unserem Portal registrieren?
Kontakt
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- Leistungen der Krankenkasse
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0561 785-219009