Informationen zur „ePA für alle" (ePA Opt-Out)
Ab 15.01.2025 beginnt für alle gesetzlich Krankenversicherte die Einrichtung der elektronischen Patientenakte für alle (ePA für alle).
Wir stellen Ihnen ab diesem Zeitpunkt eine ePA zur Verfügung – Sie müssen sich dafür um nichts kümmern. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie ganz einfach widersprechen.
Die ePA bringt ganz wesentliche Vorteile. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern verbessern und Ihre Behandlung unterstützen, indem die wesentlichen Unterlagen bei der Behandlung bereits vorhanden sind. So werden auf Doppeluntersuchungen vermieden.
Ihre Fragen zu den wichtigen Themen rund um die ePA beantworten wir hier:
Alle Informationen im Überblick
- Verbesserung der medizinischen Versorgung
- Die Nutzung der ePA ist freiwillig
- Widerspruch gegen die ePA
- Verschiedene Dokumentenarten und Kategorien
- Ihre ePA selbstständig zu verwalten
- Ombudsstelle
- Daten von Leistungserbringereinrichtung
- Die medizinischen Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte (ePA)
- Wechsel Ihrer Krankenkasse
- Datenschutz und Datensicherheit
- Forschungsdaten
- Möglichkeiten und Weiterentwicklung
Verbesserung der medizinischen Versorgung
Die ePA soll die medizinische Versorgung verbessern, indem sie einen sicheren und schnellen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Versicherten und Leistungserbringenden wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken ermöglicht. Näheres dazu erfahren Sie unter Der Nutzen der elektronischen Patientenakte (ePA)
Die Nutzung der ePA ist freiwillig
Wenn Sie der ePA widersprechen und keine ePA nutzen, droht Ihnen keine Benachteiligung. Allerdings stehen Ihnen dann auch die Vorteile der ePA nicht zur Verfügung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Habe ich Nachteile, wenn ich der ePA widerspreche oder einzelnen Leistungserbringereinrichtungen den Zugriff auf meine ePA verwehre?
Widerspruch gegen die ePA
Ein Widerspruch gegen die ePA ist jederzeit möglich und führt zu einer Löschung der ePA mit allen darin gespeicherten Daten. Einen getätigten Widerspruch können Sie jederzeit gegenüber Ihrer Krankenkasse widerrufen. Sie haben weitere Widerspruchsmöglichkeiten auch bei Nutzung einer ePA, z. B. gegen den Zugriff durch einzelne Leistungserbringende. Weitere Informationen zu den verschiedenen Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie im unter Die Möglichkeiten des Widerspruchs im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA)
Verschiedene Dokumentenarten und Kategorien
Die ePA ist in verschiedene Dokumentenarten und Kategorien unterteilt, die die Daten von Leistungserbringenden, Krankenkassen, Versicherten und anderen enthalten. Mehr darüber erfahren Sie unter Die elektronische Patientenakte (ePA) im Detail
Ihre ePA selbstständig zu verwalten
Ombudsstelle
Sollten Sie keine ePA-App nutzen können oder wollen, steht Ihnen der Weg über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse offen, um z. B. den Zugriff einzelner Leistungserbringender auf die ePA steuern zu können oder Einsicht in die Protokolldaten Ihrer ePA zu erlangen. Alternativ dazu können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens als Vertretung im Zusammenhang mit der ePA bestimmen. Weitere Informationen zur unterstützten Nutzung der ePA finden Sie unter Unterstützung bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Daten von Leistungserbringereinrichtung
Leistungserbringereinrichtungen sind verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzustellen, wenn Sie dem nicht widersprechen. Die Zugriffsberechtigungen und die Zugriffsdauer variieren je nach Art der Leistungserbringereinrichtung und der gespeicherten Daten. Sie können den Zugriff auf die ePA oder einzelne Dokumente einschränken oder erweitern. Mehr dazu erfahren Sie unter Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Leistungserbringende
Die medizinischen Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte (ePA)
Die ePA kann unter anderem bestimmte medizinische Anwendungsfälle unterstützen, z. B. die elektronische Medikationsliste, den Medikationsprozess oder Laborbefunde. Mit Einführung der ePA steht Ihnen und Ihren Leistungserbringenden die elektronische Medikationsliste zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter Die medizinischen Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte (ePA)
Wechsel Ihrer Krankenkasse
Bei einem Wechsel Ihrer Krankenkasse übernimmt Ihre neue Krankenkasse Ihre ePA mit allen dort abgelegten Daten automatisch. Sollten Sie der Nutzung der ePA gegenüber Ihrer bisherigen Krankenkasse widersprochen haben, behält der Widerspruch beim Krankenkassenwechsel seine Gültigkeit. Näheres dazu erfahren Sie unter Der Wechsel der Krankenkasse und die elektronische Patientenakte (ePA)
Datenschutz und Datensicherheit
Zum Schutz vor unbefugten Zugriffen und zur Sicherstellung der Datenintegrität nutzt die ePA unter anderem Verschlüsselungstechnologien und Zugriffskontrollen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Datenschutz und Datensicherheit
Forschungsdaten
Gesetzlich ist vorgesehen, dass ab dem 15. Juli 2025 in der ePA gespeicherte Daten zu gemeinwohlorientierten Zwecken wie z. B. der Forschung genutzt werden können. Die Bereitstellung der Daten erfolgt nur, wenn Sie dem nicht gesondert widersprechen und die Datenempfangenden die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Den direkten Personenbezug anhand von Namen, Geburtsdatum etc. ersetzt die ePA durch ein Pseudonym. Dadurch wird Ihre Identität gegenüber den Datennutzenden verschleiert. Wenn Sie Ihre Daten nicht für gemeinwohlorientierte Zwecke zur Verfügung stellen wollen, können Sie dieser Datennutzung der ePA gesondert widersprechen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Die Nutzung der Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zu gemeinwohlorientierten Zwecken
Möglichkeiten und Weiterentwicklung
Auch nach der Einführung der ePA zum 15. Januar 2025 entwickelt Ihre Krankenkasse die ePA weiter. Mehr dazu unter Zukünftige Möglichkeiten und Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA)
ALLE INFOS ZUR EPA FÜR SIE
Informationen zur elektronischen Patientenakte nach §343 SGB V für Sie zum Herunterladen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Unterlagen auszudrucken, stellen wir Ihnen auf Wunsch auch gern ein Papierexemplar zur Verfügung.
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Die elektronische Patientenakte (ePA)
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Der Nutzen der elektronischen Patientenakte (ePA)
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Die elektronische Patientenakte (ePA) im Detail
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Die selbstständige Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit der ePA-App
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Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Leistungserbringende
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Die medizinischen Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte (ePA)
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Unterstützung bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)
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Der Wechsel der Krankenkasse und die elektronische Patientenakte (ePA)
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Die Möglichkeiten des Widerspruchs im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA)
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Datenschutz und Datensicherheit
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Die Nutzung der Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zu gemeinwohlorientierten Zwecken
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Zukünftige Möglichkeiten und Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA)