Fallkoordination
Herausfordernde, komplexe Problemsituationen, bei denen man keinen Lösungsweg sieht, können einen Menschen mental und gesundheitlich an seine Grenzen bringen. Hier kann es hilfreich sein, sich Unterstützung durch eine Fallkoordination zu holen.
Eine Fallkoordination bietet Ihnen eine auf Ihre aktuelle Situation zugeschnittene umfassende Beratung und koordinierte Hilfe an.
Gemeinsam mit dem Fallkoordinator / der Fallkoordinatorin wird Ihre aktuelle Situation analysiert, damit Sie die notwendigen Schritte zur Veränderung einleiten und umsetzen können.
Fallkoordination im Überblick
Eine Fallkoordination ist ein ganzheitliches Beratungsangebot durch qualifizierte Mitarbeitende der SVLFG.
Dieses Angebot beinhaltet die umfassende Beratung zu Leistungen, Anträgen und Unterstützungsangeboten der SVLFG. Darüber hinaus kann auch eine Beratung zu weiteren Angeboten sowie ggf. eine Zusammenarbeit mit externen Stellen zur Verbesserung Ihrer Situation initiiert werden.
Eine Fallkoordination können Sie nutzen, wenn
- Sie mindestens 18 Jahre alt sind und
- als Unternehmer/Unternehmerin oder mitarbeitende Familienangehörige / mitarbeitender Familienangehöriger bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) versichert sind und
- sich in einer komplexen Problemsituation befinden und sich dadurch überfordert fühlen und
- bereit sind, an der Fallkoordination aktiv mitzuwirken.
Die Teilnahme an einer Fallkoordination ist kostenfrei.
In einem ausführlichen Gespräch analysieren Sie mit Ihrer Fallkoordinatorin / Ihrem Fallkoordinator Ihre aktuelle Situation. Sie definieren die Ziele, die Sie mit der Fallkoordination erreichen wollen.
Daran ausgerichtet erstellen Sie im Rahmen der Beratung gemeinsam mit dem Fallkoordinator / der Fallkoordinatorin einen Plan zur Erreichung dieser Ziele. Dieser Plan enthält auch alle anzugehenden Aufgaben.
Das Gespräch findet nach Möglichkeit persönlich vor Ort statt. Sind weitere Personen in Ihrem engeren Umfeld von der Situation betroffen, sollten auch diese am Gespräch teilnehmen und in die Fallkoordination eingebunden werden.
Dann gilt es, die gemeinsam vereinbarten Maßnahmen umzusetzen. Auch während dieser Zeit bleiben Sie mit Ihrer Fallkoordinatorin / Ihrem Fallkoordinator in regelmäßigem Austausch.
Sobald die Aufgaben erfolgreich erledigt und die vereinbarten Ziele erreicht sind, endet die Begleitung durch die Fallkoordination. Ein Abschlussgespräch und die Bewertung der Arbeit beschließen den Prozess.
Ihre Ansprechpartner
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- Team Fallkoordination