Funktionen der ePA
Mit folgenden Möglichkeiten können Sie sich anmelden:
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Authentisierung via NFC eGK und PIN
Dazu benötigen Sie ein Smartphone mit NFC-Funktion. Darüber verfügen nahezu alle modernen Smartphones.
Um sich nun in die eigene ePA einzuloggen, muss die persönliche elektronische Gesundheitskarte an das Smartphone gehalten werden und aus Sicherheitsgründen die auf der Karte aufgedruckte „CardAccessNummer“ (CAN) eingegeben werden (damit wird unbefugtes Lesen der Karte verhindert). Die CAN finden Sie direkt unter der Bezeichnung „Gesundheitskarte“. Danach muss die persönliche PIN zur Karte eingegeben werden. Eine NFC-fähige eGK oder eine PIN können Sie hier beantragen:
>>> https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/gesundheitskarte
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Authentisierung via Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Durch das Nutzen Ihres Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion (eID) können Sie sich mit Ihrem Smartphone und der entsprechenden Eingabe der PIN direkt in Ihrer ePA-App anmelden.
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App-Code und Gerätebindung
Den App-Code haben Sie bei der Einrichtung der elektronischen Patientenakte vergeben.
Die Gerätebindung muss, abhängig vom verwendeten Gerät, alle 6 Monate erneuert werden.
Hinweis: Wenn Sie Ihre ePA über Ihren Laptop oder Computer nutzen, ist ein Login mit NFC-fähiger elektronischer Gesundheitskarte oder Personalausweis mit Online-Funktion möglich-. Bei beiden Varianten muss die Karte im geeigneten Kartenlesegerät eingelesen und die entsprechende PIN eingegeben werden.
- Android: Anmelden mit dem Personalausweis MP4, 12.1 MB
- Android: Anmelden mit der Gesundheitskarte MP4, 7.99 MB
- Android: Anmelden mit App-Code MP4, 10.8 MB
- Android: Anmelden mit App-Code, letzte Identitätsbestätigung älter als 6 Monate MP4, 9.4 MB
- Android: Anmelden mit App-Code, Wiederholung der Identitätsbestätigung MP4, 8.74 MB
Da in der ePA medizinische, also ganz persönliche Daten gespeichert sind, werden hier höchste Datenschutzanforderungen berücksichtigt. Durch die Anmeldeverfahren wird sichergestellt, dass nur Sie selbst Zugriff auf diese Daten haben, sie einsehen oder verändern oder anderen Lese- und Schreiberechte einräumen können. Deshalb kommen hier Authentifizierungsverfahren zum Einsatz, die die Nutzung der ePA besonders sicher machen. Das kostet vielleicht etwas mehr Zeit, dient aber dem Schutz der eigenen Daten.
Die Gesundheitskarte muss NFC-fähig sein, damit sie zur Anmeldung genutzt werden kann. Eine NFC-fähige Karte verfügt über einen Chip zur Nahfeldkommunikation – so wie er auch beim kontaktlosen Bezahlen mit der Bankkarte zum Einsatz kommt. Hat die eigene Gesundheitskarte diese Funktion noch nicht, kann sie bei uns gegen eine neue, NFC-fähige Karte getauscht werden. Ob Ihre Karte bereits NFC-fähig ist, erkennen Sie am Aufdruck der CAN (eine 6-stellige Nummer, sog. Card Access Nummer) unterhalb des Schriftzuges "Gesundheitskarte" auf der Vorderseite Ihrer Karte und dem Symbol für die kontaktlose Verwendung. Zum Login mit der alternativen Versichertenidentität al.vi ist keine NFC Gesundheitskarte nötig.
Sowohl einzelne Daten als auch die komplette ePA können jederzeit gelöscht werden.
Weitergehende Informationen, Antworten auf Ihre Fragen und die Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen, finden Sie hier.